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Einwendung

Die Erhebung von Einwendungen ist Ihr gutes Recht. Damit sind keine Kosten und auch keine rechtlichen Risiken verbunden. Ihre Einwendung muss 

bis spätestens 28. April 2004

  • beim Bauamt Witzenhausen, Eschenbornrasen 19 oder 

  • beim Regierungspräsidium Kassel, Abt. Staatliches Umweltamt
     z. Hd. Hr. Weber, Konrad-Zuse-Str. 19-21, 36251 Bad Hersfeld 

vorliegen.

Hinweise zur Einwendung und Argumente für Einwendungen finden Sie hier:

Einwendung

Hintergrundpapier

Wesentliche Prüfpunkte für Einwendungen in Form von Folien: 

Einwände nach BImSchV

Eine vorformulierte Mustereinwendung finden Sie hier:

Mustereinwendung