Einwendung
Die Erhebung von Einwendungen ist Ihr gutes Recht. Damit
sind keine Kosten und auch keine rechtlichen Risiken verbunden. Ihre Einwendung
muss
bis spätestens 28. April
2004
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beim Bauamt Witzenhausen, Eschenbornrasen 19 oder
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beim
Regierungspräsidium Kassel, Abt. Staatliches Umweltamt
z. Hd. Hr. Weber, Konrad-Zuse-Str.
19-21, 36251 Bad Hersfeld
vorliegen.
Hinweise zur Einwendung und Argumente für Einwendungen
finden Sie hier:
Einwendung
Hintergrundpapier
Wesentliche Prüfpunkte für Einwendungen in Form von
Folien:
Einwände
nach BImSchV
Eine vorformulierte Mustereinwendung finden Sie hier:
Mustereinwendung
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