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Wie kam es zu der Industrieansiedlung im Gelstertal?

1973 wurde der Bebauungsplan im Gelstertal als Gewerbegebiet festgeschrieben. Die Papierfabrik war zu diesem Zeitpunkt dort zulässig. Nur für das Heizkraftwerk über 83,3 MW wurde von der Stadt Witzenhausen eine Befreiung aus den Auflagen des Gewerbegebietes erteilt.

Als 1986 Papierfabriken dieser Größenordnung unter das Immissionsschutzrecht fielen und in einem Industriegebiet angesiedelt sein mussten, erhielt die Fabrik im Gelstertal Bestandsschutz mit der zugelassenen Produktion über 250.000 t/Jahr.

1994 übernahm Fa. SCA das Werk und begann nicht nur die Baulichkeiten zu erweitern. 1998 modernisierte SCA die Papiermaschine. Sie erhöhte die Produktion und leitete 50% mehr Schmutzwasser in die Werra ein. Durch den Umbau entstand eine mögliche Kapazitätserhöhung bis 361.000 t/Jahr. Dies hätte vorher dem Regierungspräsidium angezeigt und überprüft werden müssen. Erst im Januar 2001 erging nach einem Telefongespräch zwischen RP und SCA eine Anzeige an das RP. Diese wurde dann als unwesentliche Änderung behandelt. Eine 40%ige Erhöhung ist allerdings nach unserer Meinung eine wesentliche Änderung der bestehenden Anlage und hätte einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedurft. Unterblieben ist diese Untersuchung vermutlich, weil die Müllverbrennung bereits geplant war. Eine Betrachtung der Auswirkungen, die direkt mit der Papierproduktion zusammenhingen, erfolgte nicht.

Im Januar 2001 wurde eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung auf 108,6 MW beantragt und genehmigt. Weil wieder einmal das RP zu dem Entschluss kam, dass die Auswirkungen durch die Erhöhung geringfügig sind, hielt es eine UVP für nicht  erforderlich.

Im März 2003 beantragte SCA eine Abfallverbrennungsanlage mit 124 MW. Die UVP beschränkte sich lediglich auf die Auswirkungen durch die Verbrennung. Die zur gleichen Zeit stattfindende B-Planänderung wurde unter Hinzuziehung der gleichen Gutachten durchgeführt. Das neuerstellte Schallgutachten wurde an die örtlichen Erfordernisse angepasst; damit ist es nun auch für Fledermäuse unbedenklich!

Es bleibt festzustellen, dass die Papierfabrik im Gelstertal, die nach dem Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetz (1990) einer UVP bedarf, auch bei der Produktions-erhöhung einer solchen nicht unterzogen wurde. Der Gesetzgeber hat aufgrund der Emissionen die Genehmigungen der Papierfabriken für UVP- pflichtig erklärt.

Da die Kaltluftabflüsse aus dem Gelstertal den mit unbekannten Stoffen beladenen Dampf nach Witzenhausen und bei Inversionswetterlagen im ganzen Werratal verteilen, ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der Asthmatiker, Allergiker, Pseudo-Krupp-Kinder und nicht zuletzt der Krebskranken in Witzenhausen und Umgebung erhöht ist!

(Pressemitteilung v. 09.04.2007)