Wie kam es zu der Industrieansiedlung im Gelstertal?
1973 wurde der Bebauungsplan im Gelstertal als
Gewerbegebiet festgeschrieben. Die Papierfabrik war zu diesem Zeitpunkt dort zulässig.
Nur für das Heizkraftwerk über 83,3 MW wurde von der Stadt Witzenhausen eine
Befreiung aus den Auflagen des Gewerbegebietes erteilt.
Als 1986 Papierfabriken dieser Größenordnung unter
das Immissionsschutzrecht fielen und in einem Industriegebiet angesiedelt sein
mussten, erhielt die Fabrik im Gelstertal Bestandsschutz mit der zugelassenen
Produktion über 250.000 t/Jahr.
1994
übernahm Fa. SCA das Werk und begann nicht nur die Baulichkeiten zu erweitern.
1998 modernisierte SCA die Papiermaschine. Sie erhöhte die Produktion und
leitete 50% mehr Schmutzwasser in die Werra ein. Durch den Umbau entstand eine mögliche
Kapazitätserhöhung bis 361.000 t/Jahr. Dies hätte vorher dem Regierungspräsidium
angezeigt und überprüft werden müssen. Erst im Januar 2001 erging nach
einem Telefongespräch zwischen RP und SCA eine Anzeige an das RP. Diese wurde
dann als unwesentliche Änderung behandelt. Eine 40%ige Erhöhung ist allerdings
nach unserer Meinung eine wesentliche Änderung der bestehenden Anlage und hätte
einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bedurft. Unterblieben ist diese
Untersuchung vermutlich, weil die Müllverbrennung bereits geplant war. Eine
Betrachtung der Auswirkungen, die direkt mit der Papierproduktion
zusammenhingen, erfolgte nicht.
Im
Januar 2001 wurde eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung auf 108,6 MW
beantragt und genehmigt. Weil wieder einmal das RP zu dem Entschluss kam, dass
die Auswirkungen durch die Erhöhung geringfügig sind, hielt es eine UVP für
nicht erforderlich.
Im
März 2003 beantragte SCA eine Abfallverbrennungsanlage mit 124 MW. Die UVP
beschränkte sich lediglich auf die Auswirkungen durch die Verbrennung. Die zur
gleichen Zeit stattfindende B-Planänderung wurde unter Hinzuziehung der
gleichen Gutachten durchgeführt. Das neuerstellte Schallgutachten wurde an die
örtlichen Erfordernisse angepasst; damit ist es nun auch für Fledermäuse
unbedenklich!
Es
bleibt festzustellen, dass die Papierfabrik im Gelstertal, die nach dem
Umwelt-verträglichkeitsprüfungsgesetz (1990) einer UVP bedarf, auch bei der
Produktions-erhöhung einer solchen nicht unterzogen wurde. Der Gesetzgeber hat
aufgrund der Emissionen die Genehmigungen der Papierfabriken für UVP- pflichtig
erklärt.
Da
die Kaltluftabflüsse aus dem Gelstertal den mit unbekannten Stoffen beladenen
Dampf nach Witzenhausen und bei Inversionswetterlagen im ganzen Werratal
verteilen, ist es nicht verwunderlich, dass die Zahl der Asthmatiker,
Allergiker, Pseudo-Krupp-Kinder und nicht zuletzt der Krebskranken in
Witzenhausen und Umgebung erhöht ist!
(Pressemitteilung
v. 09.04.2007)
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