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Das neue Wahrzeichen der Kirschenstadt Witzenhausen

Im Eiltempo schreitet der Bau der Müllverbrennungsanlage, dem neuen Wahrzeichen Witzenhausens, voran. Möglich gemacht durch die Verschiebung des Verhandlungstermins der Normenkontrollklagen um 3 Monate. Die seit dem 01.03.07 Vorsitzende des 4. Senates am Hess. Verwaltungsgerichtshof Kassel, Fr. Rudolph, sah sich außer Stande bis zum 18.04.07 die Verfahrensakten zu bearbeiten. Ohne Rücksicht auf die nach FFH-Richtlinie zu schützende Fledermauspopulation setzen die neun Flutlichtscheinwerfer an den beiden 50-60m hohen Kränen nicht nur die Baustelle, sondern auch Gelster, Radweg und den angrenzenden Wald im Bereich von mehreren hundert Metern unter Helligkeit. Wohin weichen die säugenden Bechstein-, Fransen-, Bart- und Wasserfledermausweibchen, die ihre Wochenstuben im Werratal haben aber jegliches Licht meiden, aus? Die von ihnen als Leitlinie genutzte Gelster wird durch die Beleuchtung unterbrochen.

Das von IBAS am 1.12.04 erstellte Baustellenlärmgutachten wurde der Öffentlichkeit weder im Verfahren zur Genehmigung des Heizkraftwerkes noch bei der Änderung des B-Planes zugänglich gemacht. Nur dem Umweltbericht ließ sich entnehmen, dass in östlicher Richtung bis zu einer Entfernung von 400m noch ein Baustellenlärm von mehr als 60 dB(A) entsteht. Der Baustellenlärm beeinträchtigt vor allem die Bechsteinfledermaus und das Große Mausohr, denn sie sammeln Laufkäfer aufgrund der Geräusche.

Der städtebauliche Vertrag zwischen der Stadt Witzenhausen und der Fa. SCA sieht den Fledermausschutz lediglich für die auf der alten Gleisanlage entstehende Straße vor. Den Unterzeichnern, Ex-Bürgermeister Engel und Ex-Stadtrat Vogelei waren vermutlich der Inhalt des Vertrages und die Aussage im Umweltbericht wonach die Baustelle von April bis Oktober während der Dunkelheit nicht beleuchtet werden darf nicht bekannt, ansonsten hätten sie den Vertrag nicht unterzeichnen dürfen. SCA beruft sich in dem Vertrag auf die im „Fledermauskundlichen Fachbeitrag“ (Bach und Rahmel) von Herrn U. Rahmel gemachte Aussage, wonach ein Waldmantel die Baustelle gegenüber dem FFH-Gebiet abschirmt. Konnte Herr Rahmel wirklich nicht das Ausmaß der Baumaßnahme in dieser Größenordnung abschätzen oder fertigte er eher ein Gefälligkeitsgutachten an? Wenn das politisch gewollte Industrievorhaben absoluten Vorrang vor dem FFH-Schutz hat, ist es mit dem Schutz des Menschen nicht besser bestellt.

Wie Fledermäuse als Touristenattraktion Geld bringen können, lässt sich in Bad Segeberg erfahren. Fledermauskundige lassen die Besucher mit Ultraschalldetektoren an den Lauten teilnehmen, die Fledermäuse aussenden, um die Gegend zu erkunden und um Beute zu jagen. In einem Industriegebiet bei einer Müllverbrennungsanlage kann mit Sicherheit keiner für solch einen Spaziergang begeistert werden.

Zukünftig werden Radler des „Herkules-Wartburg“-Radweges nach der Vorbeifahrt an der MVA sich nicht angeregt fühlen, in der Nähe einzukehren oder zu nächtigen. Ein Hinweisschild ist nicht notwendig, das Projekt riecht für sich selbst!

(08.05.2007)