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Pressemitteilung

Witzenhausen ist nicht der Mülleimer für 2 Millionen Menschen !

 An die Feuerungsanlagen von Industriebetrieben werden ab 2005 erhöhte Anforderungen gestellt. Aus diesem Grund müsste die jetzige Gasverbrennungsanlage als Altanlage der SCA generalüberholt werden und neue Kessel und Abgasreinigungsanlagen installiert werden. Dies ist der wahre Grund, um gänzlich auf die lukrative Müllverbrennung umzusteigen, denn nichts anderes ist eine Verbrennung von Trockenstabilat und Spuckstoffen. Klärschlämme, die ebenfalls zum Einsatz kommen, sind vor allem aus der Altpapierindustrie hoch schwermetallbelastet. Auf diese Weise kann sich die Fa. SCA nicht nur für das Werk Witzenhausen seiner problematischen Reststoffe entledigen. Im Werk Witzenhausen fallen jährlich 16.500 t Spuckstoffe an, verbrannt werden sollen jedoch 60.000 t pro Jahr!

Bei einer Verbrennung kann von einem Wertstoffkreislauf keine Rede sein, da die Stoffe nicht in den Kreislauf zurückgeführt werden können. Unsere Rohstoffe sind viel zu kostbar - denn ihr Ende ist abzusehen - um sie durch das Feuer zu zerstören.

Wenn Herr Götze eine CO2-Neutralität anführt vergisst er, dass Dinge die verbrannt werden sollen, bei ihrer Herstellung einen 6-fach höheren Energieaufwand erforderlich machen, der ebenfalls als CO2-Bilanz in ihrer Gesamtmenge berücksichtigt werden muss. Außerdem muss die Müllverbrennung als „ökologisches Konzept“, wie sie von Fa. SCA bezeichnet wurde, näher betrachtet werden. Verwendet man den Begriff „ökologisch“ gleichbedeutend mit „im Einklang mit der Natur“, kann eine Müllverbrennung, bei der neue Schadstoffe entstehen, nicht als ökologisch bezeichnet werden. Diese neugebildeten Schadstoffe kommen so nicht in der Natur vor, beeinflussen diese aber negativ.

Wie die Behörden auf dem Erörterungstermin durch Bestätigung der Fehler der SCA-Antragstellung eingestanden, wurde u.a. die Immissionsprognose auf Grundlage des alten 140 m hohen SCA-Schornsteins ermittelt und nicht wie gesetzlich gefordert, neu ermittelt. Nach TA-Luft 2002 ist jedoch die Immissionsberechnung anhand einer Schornsteinhöhe durchzuführen, die nach den Vorgaben in Nr. 5.5.2 zu ermitteln ist. Demnach wurde die Immissionsprognose und damit der Schadstoffausstoß der im unmittelbaren Umfeld des Gelstertals niedergeht, unter falschen gesetzlichen Vorgaben berechnet. Dieser Argumentation folgte auch die Genehmigungsbehörde, was auf Anraten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur vorläufigen Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens führte. Fa. SCA wurde aufgefordert, eine Neuberechnung vorzunehmen.