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Pressemitteilung
Witzenhausen ist nicht der Mülleimer für 2 Millionen
Menschen !
An die
Feuerungsanlagen von Industriebetrieben werden ab 2005 erhöhte Anforderungen
gestellt. Aus diesem Grund müsste die jetzige Gasverbrennungsanlage als
Altanlage der SCA generalüberholt werden und neue Kessel und
Abgasreinigungsanlagen installiert werden. Dies ist der wahre Grund, um gänzlich
auf die lukrative Müllverbrennung umzusteigen, denn nichts anderes ist eine
Verbrennung von Trockenstabilat und Spuckstoffen. Klärschlämme, die ebenfalls
zum Einsatz kommen, sind vor allem aus der Altpapierindustrie hoch
schwermetallbelastet. Auf diese Weise kann sich die Fa. SCA nicht nur für das
Werk Witzenhausen seiner problematischen Reststoffe entledigen. Im Werk
Witzenhausen fallen jährlich 16.500 t Spuckstoffe an, verbrannt werden sollen
jedoch 60.000 t pro Jahr!
Bei einer Verbrennung kann
von einem Wertstoffkreislauf keine Rede sein, da die Stoffe nicht in den
Kreislauf zurückgeführt werden können. Unsere Rohstoffe sind viel zu kostbar
- denn ihr Ende ist abzusehen - um sie durch das Feuer zu zerstören.
Wenn Herr Götze eine CO2-Neutralität
anführt vergisst er, dass Dinge die verbrannt werden sollen, bei ihrer
Herstellung einen 6-fach höheren Energieaufwand erforderlich machen, der
ebenfalls als CO2-Bilanz in ihrer Gesamtmenge berücksichtigt werden
muss. Außerdem muss die Müllverbrennung als „ökologisches Konzept“, wie
sie von Fa. SCA bezeichnet wurde, näher betrachtet werden. Verwendet man den
Begriff „ökologisch“ gleichbedeutend mit „im Einklang mit der Natur“,
kann eine Müllverbrennung, bei der neue Schadstoffe entstehen, nicht als ökologisch
bezeichnet werden. Diese neugebildeten Schadstoffe kommen so nicht in der Natur
vor, beeinflussen diese aber negativ.
Wie die Behörden auf dem
Erörterungstermin durch Bestätigung der Fehler der SCA-Antragstellung
eingestanden, wurde u.a. die Immissionsprognose auf Grundlage des alten 140 m
hohen SCA-Schornsteins ermittelt und nicht wie gesetzlich gefordert, neu
ermittelt. Nach TA-Luft 2002 ist jedoch die Immissionsberechnung anhand einer
Schornsteinhöhe durchzuführen, die nach den Vorgaben in Nr. 5.5.2 zu ermitteln
ist. Demnach wurde die Immissionsprognose und damit der Schadstoffausstoß der
im unmittelbaren Umfeld des Gelstertals niedergeht, unter falschen gesetzlichen
Vorgaben berechnet. Dieser Argumentation folgte auch die Genehmigungsbehörde,
was auf Anraten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zur vorläufigen
Unterbrechung des Genehmigungsverfahrens führte. Fa. SCA wurde aufgefordert,
eine Neuberechnung vorzunehmen.
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