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Pressemitteilung

SCA-Aufruf zum Verzicht demokratischer Bürgerrechte

Im Vielfarbendruck der Fa.SCA werden die Bürger aufgefordert, auf ihr demokratisches Recht einen Bürgerentscheid herbeizuführen zu verzichten. Die Betriebsanlage genießt in ihrer Größe Bestandsschutz und erfordert keine Umwandlung des Bebauungsplanes.

Bei dem Trockenstabilatverfahren nach Herhof werden keine Kunststoffe aussortiert; sie werden als energiereicher Brennstoff benötigt. Die Aussage im Flyer täuscht eine Rückgewinnung vor. Unbeantwortet bleibt die Frage, welche Schadstoffe abgetrennt und wie sie beseitigt werden.

Im Flyer wird auf einen Beitrag im Deutschen Ärzteblatt (Januar 1993) hingewiesen, „dass die Anlage nach dem von SCA gewählten Genehmigungsverfahren, mit den entsprechenden Luftreinhaltekriterien, keinen nennenswerten Beitrag zur Umweltbelastung mit organischen oder anorganischen Stoffen liefert“. Im Gegensatz dazu wurde in der Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes vom 20.8.93 auf die gesundheitlichen Gefahren durch Müllverbrennung von Ärzten und Toxikologen, wie Prof. Wassermann und Dr. Kruse vom Institut für Toxikologie-Kiel hingewiesen.

Die 17. BImSchV, die 1990 in Kraft trat, legt eine Begrenzung der Schadstoffmenge im Reingas pro Norm m3 fest. Damit ist noch nicht ausgesagt welche Mengen den Schornstein verlassen. Diese errechnen sich aus der Menge des durchgesetzten Brennmaterials. Von kritischen Toxikologen wird seit langem eine Reduzierung der Grenzwerte gefordert.

An erster Stelle im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde die Müllvermeidung festgeschrieben. Eine Verbrennungsanlage in dieser Größe, muss immer einen entsprechend großen Brennstoffdurchsatz haben, damit sie optimal betrieben werden kann. Dies steht im krassen Gegensatz zur Müllvermeidung.

Bei 200 bis 300 LKW-Bewegungen pro Tag, über teilweise Hunderte von Kilometern, kann nicht von einer Klimaentlastung geredet werden. Dieser zusätzliche Verkehr trägt zur weiteren Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefährdung bei.