Pressemitteilung
SCA-Aufruf zum Verzicht demokratischer Bürgerrechte
Im Vielfarbendruck der
Fa.SCA werden die Bürger aufgefordert, auf ihr demokratisches Recht einen Bürgerentscheid
herbeizuführen zu verzichten. Die Betriebsanlage genießt in ihrer Größe
Bestandsschutz und erfordert keine Umwandlung des Bebauungsplanes.
Bei dem
Trockenstabilatverfahren nach Herhof werden keine Kunststoffe aussortiert; sie
werden als energiereicher Brennstoff benötigt. Die Aussage im Flyer täuscht
eine Rückgewinnung vor. Unbeantwortet bleibt die Frage, welche Schadstoffe
abgetrennt und wie sie beseitigt werden.
Im Flyer wird auf einen
Beitrag im Deutschen Ärzteblatt (Januar 1993) hingewiesen, „dass die Anlage
nach dem von SCA gewählten Genehmigungsverfahren, mit den entsprechenden
Luftreinhaltekriterien, keinen nennenswerten Beitrag zur Umweltbelastung mit
organischen oder anorganischen Stoffen liefert“. Im Gegensatz dazu wurde in
der Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes vom 20.8.93 auf die gesundheitlichen
Gefahren durch Müllverbrennung von Ärzten und Toxikologen, wie Prof.
Wassermann und Dr. Kruse vom Institut für Toxikologie-Kiel hingewiesen.
Die 17. BImSchV, die 1990
in Kraft trat, legt eine Begrenzung der Schadstoffmenge im Reingas pro Norm m3
fest. Damit ist noch nicht ausgesagt welche Mengen den Schornstein
verlassen. Diese errechnen sich aus der Menge des durchgesetzten Brennmaterials.
Von kritischen Toxikologen wird seit langem eine Reduzierung der Grenzwerte
gefordert.
An erster Stelle im
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wurde die Müllvermeidung
festgeschrieben. Eine Verbrennungsanlage in dieser Größe, muss immer einen
entsprechend großen Brennstoffdurchsatz haben, damit sie optimal betrieben
werden kann. Dies steht im krassen Gegensatz zur Müllvermeidung.
Bei 200 bis 300
LKW-Bewegungen pro Tag, über teilweise Hunderte von Kilometern, kann nicht von
einer Klimaentlastung geredet werden. Dieser zusätzliche Verkehr trägt zur
weiteren Umweltverschmutzung und Gesundheitsgefährdung bei.
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