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Pressemitteilung - Umwandlung in
Industriegebiet völlig harmlos?
Der Verein Gesundes Gelstertal
Witzenhausen e.V. vermisst von den Kommunalpolitikern eine Klarstellung, welche
Möglichkeiten zur Industrieansiedlung bzw. -ausweitung bestehen, wenn das
Gewerbegebiet im Gelstertal als Industriegebiet ausgewiesen wird. Mit welchen
Auswirkungen ist im Bereich der Emissionen und damit auch der Immissionen zu
rechnen? Wie hoch können die Lärm- und Geruchsbelästigungen sein, die die
Anwohner eines Industriegebietes hinnehmen müssen? Auf diese und viele andere
Fragen, die mit der Umwandlung in ein Industriegebiet einhergehen, gibt es von
Seiten des Magistrats und der Stadtverordneten keine Aussagen. Wie bereits bei
dem Gemeindlichen Einvernehmen erlebt, entscheidet man industriefreundlich ohne
sich ausgiebig über die Folgen zu informieren. Ist es Absicht der Politiker
Witzenhausens Bürger im Unklaren zu lassen? Wenn die Bürger wüssten welche
Auswirkungen auf sie zukommen, würden sie sich für die Aufhebung des
Stadtverordnetenbeschlusses entscheiden.
Wohlweislich wurde 1973 von
Witzenhausens Stadtverordneten entschieden, das neuerschlossene Bebauungsgebiet
im Gelstertal als Gewerbegebiet auszuweisen. Eine Entlassung aus dem
Gewerbegebiet wurde nur für die Feuerungsanlage des geplanten
Halbzellstoffwerkes mit dem dazugehörigen Dampfkessel erteilt. Dieses ging
niemals in Betrieb und konnte demzufolge keine Schäden im Gelstertal anrichten.
30 Jahre haben sich Witzenhausens
Politiker über diesen Beschluss hinweggesetzt. Wie war es sonst möglich, dass
eine Papierfabrik diesen Ausmaßes entstehen konnte? Sie haben geschwiegen, als
2001 die Firma SCA eine Erhöhung der Feuerungsleistung und einen
Parallelbetrieb der Hochdruckheißdampfkesselanlage zugelassen bekam. Man gab
eine Ausnahmegenehmigung zum Bau eines Rollenlagers, welches in dieser Größe
nicht hätte gebaut werden dürfen. Das Regierungspräsidium und der Magistrat
Witzenhausens genehmigten Erweiterungen, die in einem Gewerbegebiet nicht mehr
zugelassen waren. So sollte es wohl auch mit dem Genehmigungsantrag zur Änderung
des Heizkraftwerkes gehen. Firma SCA geniert sich nicht, den Bau des
Heizkraftwerkes mit einer Produktionserweiterung zu begründen. Die
Produktionserweiterung hat bereits 2001 stattgefunden, ohne Schaffung zusätzlicher
Arbeitsplätze.
Wie wird das Regierungspräsidium
wohl diesmal entscheiden, sollte die Mehrheit der Bürger für die Aufhebung des
Stadtverordnetenbeschlusses stimmen? |