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Stadtverordnetenbeschluß mißachtet

In der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.04 wurde der Aufstellungsbeschluß zur B-Planänderung im Gelstertal an der B451 abgestimmt. Unter vielen weiteren Punkten kam ein Antrag von Bündnis 90/die Grünen zur Abstimmung. Er enthielt die Aufforderung an den Magistrat mit Fa. SCA einen Vertrag zu schließen, in welchem sich diese zur Übernahme der anfallenden Verfahrenskosten inklusive Luftgutachten verpflichtet. Dieser Antrag wurde von den Stadtverordneten angenommen. Der Vertrag, welcher im November 2004 geschlossen wurde, enthielt allerdings keine Verpflichtung zur Kostenübernahme eines Luftgutachtens. Was hat Herrn Engel dazu veranlasst, den Stadtverordnetenbeschluß eigenverantwortlich zu ändern? Einer mündlichen Zusage von Herrn Goetze gegenüber Herrn Engel, eine Messung zu veranlassen, ist seit über einem Jahr keine Tat gefolgt. Wäre die Kostenübernahme vertraglich geregelt worden, könnten die Stadtverordneten die Forderung nach einer Messung beschließen. In der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.05 wurde der Antrag von Herrn Schmagold (FWG) nach einer Vorbelastungsmessung von Herrn Engel mit der Bemerkung kommentiert „er möge doch gleich die Finanzierung mitliefern“. Für Schildbürgerstreiche ist dieses Thema viel zu ernst, wenn das einige auch anders sehen.

In ihrer Stellungnahme zur B-Planänderung haben ca. 200 Bürger eine Vorbelastungsmessung gefordert. Diese Messung steht den Witzenhäuser Bürgern nach §4.6.2.1 der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft) zu, weil der Bagatellmassenstrom bei den meisten Schadstoffen überschritten wird. Dieser ist begründet in dem hohen Brennstoffdurchsatz. Da im Gelstertal „besondere topographische und meteorologische Verhältnisse vorliegen und eine Überschreitung der Immissionswerte nicht ausgeschlossen werden kann, sind die Kriterien für die Notwendigkeit der Ermittlung der Vorbelastung gegeben“ (Wortlaut TA-Luft).

Der Verein Gesundes Gelstertal findet es sehr bedauerlich, dass sich Witzenhausens Bürgermeister Herr Engel nicht für die Rechte der Bürger einsetzt, sondern ihnen sogar noch die Wahrnehmung ihrer Rechte erschwert.