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Stadtverordnetenbeschluß
mißachtet
In der Stadtverordnetenversammlung am 14.09.04 wurde der
Aufstellungsbeschluß zur B-Planänderung im Gelstertal an der B451 abgestimmt.
Unter vielen weiteren Punkten kam ein Antrag von Bündnis 90/die Grünen zur
Abstimmung. Er enthielt die Aufforderung an den Magistrat mit Fa. SCA einen
Vertrag zu schließen, in welchem sich diese zur Übernahme der anfallenden
Verfahrenskosten inklusive Luftgutachten verpflichtet. Dieser Antrag wurde von
den Stadtverordneten angenommen. Der Vertrag, welcher im November 2004
geschlossen wurde, enthielt allerdings keine Verpflichtung zur Kostenübernahme
eines Luftgutachtens. Was hat Herrn Engel dazu veranlasst, den
Stadtverordnetenbeschluß eigenverantwortlich zu ändern? Einer mündlichen
Zusage von Herrn Goetze gegenüber Herrn Engel, eine Messung zu veranlassen, ist
seit über einem Jahr keine Tat gefolgt. Wäre die Kostenübernahme vertraglich
geregelt worden, könnten die Stadtverordneten die Forderung nach einer Messung
beschließen. In der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.05 wurde der Antrag
von Herrn Schmagold (FWG) nach einer Vorbelastungsmessung von Herrn Engel mit
der Bemerkung kommentiert „er möge doch gleich die Finanzierung
mitliefern“. Für Schildbürgerstreiche ist dieses Thema viel zu ernst, wenn
das einige auch anders sehen.
In ihrer Stellungnahme zur B-Planänderung haben
ca. 200 Bürger eine Vorbelastungsmessung gefordert. Diese Messung steht den
Witzenhäuser Bürgern nach §4.6.2.1 der Technischen Anleitung Luft (TA-Luft)
zu, weil der Bagatellmassenstrom bei den meisten Schadstoffen überschritten
wird. Dieser ist begründet in dem hohen Brennstoffdurchsatz. Da im Gelstertal
„besondere topographische und meteorologische Verhältnisse vorliegen und eine
Überschreitung der Immissionswerte nicht ausgeschlossen werden kann, sind die
Kriterien für die Notwendigkeit der Ermittlung der Vorbelastung gegeben“
(Wortlaut TA-Luft).
Der Verein Gesundes Gelstertal findet es sehr
bedauerlich, dass sich Witzenhausens Bürgermeister Herr Engel nicht für die
Rechte der Bürger einsetzt, sondern ihnen sogar noch die Wahrnehmung ihrer
Rechte erschwert. |