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Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht

Gegen die Genehmigung zum Bau des Müllheizkraftwerkes im Gelstertal hatten 6 Mitglieder des Vereins Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. Klage erhoben. Diese wurden im August 2007 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel unverständlicherweise abgewiesen. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Da die Kläger der Auffassung sind, dass die von ihnen vorgebrachten Argumente nicht ausreichend behandelt wurden, reichten sie die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. In der Genehmigung wurde der Antragstellerin SCA u.a. die Möglichkeit eröffnet, zeitweise eine erhöhte Schadstoffkonzentration im Abgas auszustoßen. In der Ausbreitungsrechung (Immissionsprognose) fanden diese Schadstoffkonzentrationen jedoch keine Berücksichtigung. Durch eine Rezirkulation (Rückführung) des Abgases in die Feuerung wird der Betreiberin eine problemlose Einhaltung des zu niedrig angesetzten Volumenstromes ermöglicht. Da die Rezirkulation vor dem Messpunkt des Volumenstromes stattfindet, kann das Regierungspräsidium nicht wie vorgesehen eine Garantie für die Einhaltung der genehmigten Feuerungswärmeleistung übernehmen. Eine Rezirkulation des Abgases in die Feuerung ist bei vier vom Verein nachgefragten Müllverbrennungsanlagen, u.a. MHKW-Kassel nicht möglich. Die Müllverbrennungsanlage stößt während des Betriebes den krebserregenden Schadstoff Benzo(a)pyren aus der Gruppe der polyaromatischen Kohlenwasserstoffe aus. Die Bagatellgrenze für diesen Schadstoff wird um den Faktor 10,4 überschritten. Aufgrund dieser Überschreitung, besonderer Ausbreitungsbedingungen und  einem Krankenhaus im Einwirkungsbereich als besonderes Schutzgut, ist eine Feststellung der Vorbelastung erforderlich. Die Vereinsmitglieder fragen sich warum Fa. SCA, der angeblich das Wohl der Witzenhäuser ein Anliegen ist, bei seiner in Auftrag gegebenen Messung auf die Messung dieses Schadstoffes verzichtet hat.

Weiterhin wurde Klage gegen das Regierungspräsidium erhoben, nachdem ein eingereichter Widerspruch abgelehnt wurde. Durch die Modernisierung der Papiermaschine in 1998  entstand für SCA die Möglichkeit einer 40%igen Produktionserhöhung. Nach mehr als 2 Jahren, im Januar 2001,  wurde diese dem RP angezeigt. Der Verein Gesundes Gelstertal ist der Meinung, dass durch diese Erhöhung ein Genehmigungsverfahren mit dazugehöriger Umweltverträglichkeitsprüfung, bei dieser seit 1986 unter das Immissionsschutzgesetz fallenden Anlage notwendig ist. Beim Richtfest der Müllverbrennungsanlage wies Betriebsleiter Herr Goetze auf das Jahr 2001 hin. Zu diesem Zeitpunkt entstanden die ersten Gedanken Müll zur Energiegewinnung zu verbrennen. Es ist wahrscheinlich, dass die Abteilung Immissionsschutz beim RP davon Kenntnis hatte und darum kein nachträgliches Genehmigungsverfahren für die Produktionserhöhung forderte.

Die bei Inversionswetterlagen für Witzenhausen bestehende Schadstoffbelastung wurde, gemäß Beauftragung durch die Stadt, von der Universität Essen während einer solchen Wetterlage vor Weihnachten 2007 gemessen. Wie dem Verein bekannt wurde, liegen der Stadt Witzenhausen die Messergebnisse vor. Der Verein fordert die Stadt auf, die Ergebnisse auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, um sie allen Bürgern zugängig zu machen.

Pressemitteilung Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V.vom 14.02.2008