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Beschwerde
beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht
Gegen die Genehmigung zum Bau des Müllheizkraftwerkes im
Gelstertal hatten 6 Mitglieder des Vereins Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V.
Klage erhoben. Diese wurden im August 2007 vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof
Kassel unverständlicherweise abgewiesen. Eine Revision ließ das Gericht nicht
zu. Da die Kläger der Auffassung sind, dass die von ihnen vorgebrachten
Argumente nicht ausreichend behandelt wurden, reichten sie die
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein. In der
Genehmigung wurde der Antragstellerin SCA u.a. die Möglichkeit eröffnet,
zeitweise eine erhöhte Schadstoffkonzentration im Abgas auszustoßen. In der
Ausbreitungsrechung (Immissionsprognose) fanden diese Schadstoffkonzentrationen
jedoch keine Berücksichtigung. Durch eine Rezirkulation (Rückführung) des
Abgases in die Feuerung wird der Betreiberin eine problemlose Einhaltung des zu
niedrig angesetzten Volumenstromes ermöglicht. Da die Rezirkulation vor dem
Messpunkt des Volumenstromes stattfindet, kann das Regierungspräsidium nicht
wie vorgesehen eine Garantie für die Einhaltung der genehmigten Feuerungswärmeleistung
übernehmen. Eine Rezirkulation des Abgases in die Feuerung ist bei vier vom
Verein nachgefragten Müllverbrennungsanlagen, u.a. MHKW-Kassel nicht möglich.
Die Müllverbrennungsanlage stößt während des Betriebes den krebserregenden
Schadstoff Benzo(a)pyren aus der Gruppe der polyaromatischen Kohlenwasserstoffe
aus. Die Bagatellgrenze für diesen Schadstoff wird um den Faktor 10,4 überschritten.
Aufgrund dieser Überschreitung, besonderer Ausbreitungsbedingungen und
einem Krankenhaus im Einwirkungsbereich als besonderes Schutzgut, ist
eine Feststellung der Vorbelastung erforderlich. Die Vereinsmitglieder fragen
sich warum Fa. SCA, der angeblich das Wohl der Witzenhäuser ein Anliegen ist,
bei seiner in Auftrag gegebenen Messung auf die Messung dieses Schadstoffes
verzichtet hat.
Weiterhin
wurde Klage gegen das Regierungspräsidium erhoben, nachdem ein eingereichter
Widerspruch abgelehnt wurde. Durch die Modernisierung der Papiermaschine in 1998
entstand für SCA die Möglichkeit einer 40%igen Produktionserhöhung.
Nach mehr als 2 Jahren, im Januar 2001, wurde
diese dem RP angezeigt. Der Verein Gesundes Gelstertal ist der Meinung, dass
durch diese Erhöhung ein Genehmigungsverfahren mit dazugehöriger Umweltverträglichkeitsprüfung,
bei dieser seit 1986 unter das Immissionsschutzgesetz fallenden Anlage notwendig
ist. Beim Richtfest der Müllverbrennungsanlage wies Betriebsleiter Herr Goetze
auf das Jahr 2001 hin. Zu diesem Zeitpunkt entstanden die ersten Gedanken Müll
zur Energiegewinnung zu verbrennen. Es ist wahrscheinlich, dass die Abteilung
Immissionsschutz beim RP davon Kenntnis hatte und darum kein nachträgliches
Genehmigungsverfahren für die Produktionserhöhung forderte.
Die
bei Inversionswetterlagen für Witzenhausen bestehende Schadstoffbelastung
wurde, gemäß Beauftragung durch die Stadt, von der Universität Essen während
einer solchen Wetterlage vor Weihnachten 2007 gemessen. Wie dem Verein bekannt
wurde, liegen der Stadt Witzenhausen die Messergebnisse vor. Der Verein fordert
die Stadt auf, die Ergebnisse auf ihrer Homepage zu veröffentlichen, um sie
allen Bürgern zugängig zu machen.
Pressemitteilung
Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V.vom 14.02.2008
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