Home
Aktuelles
Abfallpolitik
Bebauungsplan
Genehmigungsverfahren
Gesundheit
Luftqualität
Verkehr
Veranstaltungen
Umweltinformation
Kontakt
Links

Festsetzung im Bebauungsplan „Gelstertal an der B451“ überschritten

Im Genehmigungsverfahren zur Müllverbrennungsanlage im Gelstertal beanstandete der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. beim Regierungspräsidium die Nichteinhaltung der im Bebauungsplan zugelassenen Baumasse durch das Vorhaben. Daraufhin wurde in 2005 der B-Plan unter Mitarbeit eines von SCA engagierten Planungsbüros geändert. Obwohl bei der B-Planänderung die zulässigen baulichen Höhen im Hinblick auf die betrieblichen Anforderungen und Hochbauplanungen der Nutzerin getroffen wurden, kommt es bereits jetzt zu einer Befreiung von den Festsetzungen durch den Magistrat der Stadt Witzenhausen.

Die Müllverbrennungsanlage auf dem Gelände der Fa. SCA wird um ca. 27.600 Raumkubikmeter größer, das sind 27% mehr als geplant. Abfallbunker, Kesselhaus und Rauchgasreinigung wurden 3m höher gebaut als in den Genehmigungsunterlagen vorgesehen. Dies führt zu der Überschreitung der im B-Plan festgesetzten Höhen. Der für die baulichen Änderungen notwendige Antrag wurde erst bei Kreisbauamt und Regierungspräsidium eingereicht, nachdem die Gebäude größtenteils errichtet waren. Diese Vorgehensweise ist dem Verein Gesundes Gelstertal bereits von der Änderung der Papiermaschine in 1998, welche erst im Januar 2001 angezeigt wurde, bekannt.

Wie ernst nimmt eigentlich der Magistrat Witzenhausens die Aussage in den Genehmigungsunterlagen: „Die Gelsteraue hat eine Funktion als Kaltluftabflussbahn im bodennahen Bereich und ist für den lufthygienischen Austausch der belasteten Luft in Witzenhausen notwendig“.  Es ist nicht auszuschließen, dass Witzenhäuser Bürger bald noch mehr mit ihrer Gesundheit für die Auswirkungen des Baues und Betriebes der Müllverbrennung bezahlen.

Pressemitteilung vom 03.07.2008