Festsetzung im Bebauungsplan „Gelstertal
an der B451“ überschritten
Im Genehmigungsverfahren zur Müllverbrennungsanlage im
Gelstertal beanstandete der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. beim
Regierungspräsidium die Nichteinhaltung der im Bebauungsplan zugelassenen
Baumasse durch das Vorhaben. Daraufhin wurde in 2005 der B-Plan unter Mitarbeit
eines von SCA engagierten Planungsbüros geändert. Obwohl bei der B-Planänderung
die zulässigen baulichen Höhen im Hinblick auf die betrieblichen Anforderungen
und Hochbauplanungen der Nutzerin getroffen wurden, kommt es bereits jetzt zu
einer Befreiung von den Festsetzungen durch den Magistrat der Stadt
Witzenhausen.
Die Müllverbrennungsanlage auf dem Gelände der Fa. SCA
wird um ca. 27.600 Raumkubikmeter größer, das sind 27% mehr als geplant.
Abfallbunker, Kesselhaus und Rauchgasreinigung wurden 3m höher gebaut als in
den Genehmigungsunterlagen vorgesehen. Dies führt zu der Überschreitung der im
B-Plan festgesetzten Höhen. Der für die baulichen Änderungen notwendige
Antrag wurde erst bei Kreisbauamt und Regierungspräsidium eingereicht, nachdem
die Gebäude größtenteils errichtet waren. Diese Vorgehensweise ist dem Verein
Gesundes Gelstertal bereits von der Änderung der Papiermaschine in 1998, welche
erst im Januar 2001 angezeigt wurde, bekannt.
Wie ernst nimmt eigentlich der Magistrat Witzenhausens die
Aussage in den Genehmigungsunterlagen: „Die Gelsteraue hat eine Funktion
als Kaltluftabflussbahn im bodennahen Bereich und ist für den lufthygienischen
Austausch der belasteten Luft in Witzenhausen notwendig“.
Es ist nicht auszuschließen, dass Witzenhäuser Bürger bald noch
mehr mit ihrer Gesundheit für die Auswirkungen des Baues und Betriebes der Müllverbrennung
bezahlen.
Pressemitteilung vom 03.07.2008
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