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Müllverbrennung im Gelstertal nicht ohne Bedenken

 Die Müllverbrennung im Gelstertal nimmt ihren Betrieb auf. Politiker der Stadt Witzenhausen, der Nordhessichen Landkreise, des Landes Hessen und des Bundesumweltministeriums maßten sich an, Fa. SCA dafür zu gewinnen auf ihrem Gelände das von Prof. Wiemer (Uni-Kassel Witzenhausen) entwickelte Trockenstabilat zu verbrennen, ohne Kenntnis vom Standort und seiner Eignung für eine derart groß dimensionierte Müllverbrennung zu haben. Erst durch diese Verbrennungsanlage sollte dem Trockenstabilatverfahren zum Durchbruch verholfen werden, da dieses sonst kaum Abnehmer fand. Fa. SCA kam der Vorschlag gerade recht, da es ihr nur wichtig war, billig Energie zu bekommen. Für das Risiko der Millioneninvestition suchte sie einen Investor. Auch der Investor B+T Energie GmbH trägt mit 25.000 € Einlage ein sehr geringes Risiko. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sicherte die Finanzierung des 127 Millionen Euro teuren Müllheizkraftwerkes mit billigen Mitteln ab. Günstige Konditionen erleichtern für Fa. B+T Energie die Finanzierbarkeit des Projektes zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme.  

 An dem Standort im Gelstertal, ausgewiesen als Gewerbegebiet, war die Müllverbrennung nicht genehmigungsfähig. Daran änderte auch die 1976 für das alte Heizkraftwerk erteilte Befreiung nichts. Erst die Einwendungen durch den Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen veranlassten die Behörden eine Bebauungsplanänderung durch zu führen. Der politische Wille dem Projekt zum Erfolg zu verhelfen begleitete das Genehmigungsverfahren, die Bebauungsplanänderung und selbst die Klageverfahren. Recht und Gesetz bleiben nach wie vor teilweise in Frage gestellt. Eine Anlage die ausschließlich Abfälle verbrennt ist nach 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht gleich zu setzen mit einer Anlage die lediglich anteilig Abfälle, zusammen mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Öl verbrennt. Hierbei wurden der Genehmigungsinhaberin Vorteile gegenüber anderen Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen, z.B. den Stadtwerken Neumünster die eine baugleiche Anlage betreiben, eingeräumt. Die genehmigte Rezirkulation von Abgas in die Feuerung ermöglicht der Betreiberin eine problemlose Einhaltung des Abgasvolumenstromes. Eine problemlose Überwachung der genehmigten Feuerungswärmeleistung ist dadurch hinfällig geworden.

Wie viel Dioxin sich im Schwebstaub im Einwirkungsbereich der Anlage befindet ist der Genehmigung nicht zu entnehmen. Die Angabe von Dioxin im Staubniederschlag ist wenig hilfreich und nicht korrekt. Der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie hätte das Fehlen dieser Berechnung auffallen müssen, da sie die Richtigkeit der Immissionsprognose bestätigt hat.

Das künftige Reservekraftwerk war seit 2002 mit einer Feuerungswärmeleistung von 108,6 Megawatt (MW) genehmigt. Die Immissionsprognose wurde allerdings nur mit einem 100 MW Betrieb gerechnet. Dabei kommt es bereits zur Überschreitung der Irrelevanzgrenze von SO2. Viel gravierender ist aber die weitere Überschreitung der Irrelevanzgrenze bei NO2 für die Vegetation. Denn hier wird durch die hohe Vorbelastung die Zumutbarkeit weit überschritten. Gingen Gutachter, HLUG und RP davon aus, dass die fehlerhafte Berechnung Niemandem auffallen würde?

Nach einer Akteneinsicht wurde für den Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. offensichtlich, welch ein Entgegenkommen vom Regierungspräsidium gegenüber der SCA erfolgt ist. Vom Planungsbüro und Gutachtern der Antragstellerin SCA vorgeschlagene Änderungen in der Genehmigung wurden selbstverständlich berücksichtigt.

Pressemitteilung GGW e.V. vom 25.09.2008