Müllverbrennung im
Gelstertal nicht ohne Bedenken
Die Müllverbrennung
im Gelstertal nimmt ihren Betrieb auf. Politiker der Stadt Witzenhausen, der
Nordhessichen Landkreise, des Landes Hessen und des Bundesumweltministeriums maßten
sich an, Fa. SCA dafür zu gewinnen auf ihrem Gelände das von Prof. Wiemer (Uni-Kassel
Witzenhausen) entwickelte Trockenstabilat zu verbrennen, ohne Kenntnis vom
Standort und seiner Eignung für eine derart groß dimensionierte Müllverbrennung
zu haben. Erst durch diese Verbrennungsanlage sollte dem
Trockenstabilatverfahren zum Durchbruch verholfen werden, da dieses sonst kaum
Abnehmer fand. Fa. SCA kam der Vorschlag gerade recht, da es ihr nur wichtig
war, billig Energie zu bekommen. Für das Risiko der Millioneninvestition suchte
sie einen Investor. Auch der Investor B+T Energie GmbH trägt mit 25.000 €
Einlage ein sehr geringes Risiko. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) sicherte die Finanzierung des 127 Millionen Euro teuren Müllheizkraftwerkes
mit billigen Mitteln ab. Günstige Konditionen erleichtern für Fa. B+T Energie
die Finanzierbarkeit des Projektes zwischen Baubeginn und Inbetriebnahme.
An dem Standort im Gelstertal, ausgewiesen als
Gewerbegebiet, war die Müllverbrennung nicht genehmigungsfähig. Daran änderte
auch die 1976 für das alte Heizkraftwerk erteilte Befreiung nichts. Erst die
Einwendungen durch den Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen veranlassten die
Behörden eine Bebauungsplanänderung durch zu führen. Der politische Wille dem
Projekt zum Erfolg zu verhelfen begleitete das Genehmigungsverfahren, die
Bebauungsplanänderung und selbst die Klageverfahren. Recht und Gesetz bleiben
nach wie vor teilweise in Frage gestellt. Eine Anlage die ausschließlich Abfälle
verbrennt ist nach 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht gleich zu setzen
mit einer Anlage die lediglich anteilig Abfälle, zusammen mit fossilen
Brennstoffen wie Kohle oder Öl verbrennt. Hierbei wurden der
Genehmigungsinhaberin Vorteile gegenüber anderen Betreibern von
Abfallverbrennungsanlagen, z.B. den Stadtwerken Neumünster die eine baugleiche
Anlage betreiben, eingeräumt. Die genehmigte Rezirkulation von Abgas in die
Feuerung ermöglicht der Betreiberin eine problemlose Einhaltung des
Abgasvolumenstromes. Eine problemlose Überwachung der genehmigten Feuerungswärmeleistung
ist dadurch hinfällig geworden.
Wie viel Dioxin sich im Schwebstaub im Einwirkungsbereich
der Anlage befindet ist der Genehmigung nicht zu entnehmen. Die Angabe von
Dioxin im Staubniederschlag ist wenig hilfreich und nicht korrekt. Der
Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie hätte das Fehlen dieser
Berechnung auffallen müssen, da sie die Richtigkeit der Immissionsprognose bestätigt
hat.
Das künftige Reservekraftwerk war seit 2002 mit einer
Feuerungswärmeleistung von 108,6 Megawatt (MW) genehmigt. Die
Immissionsprognose wurde allerdings nur mit einem 100 MW Betrieb gerechnet.
Dabei kommt es bereits zur Überschreitung der Irrelevanzgrenze von SO2.
Viel gravierender ist aber die weitere Überschreitung der Irrelevanzgrenze bei
NO2 für die Vegetation. Denn hier wird durch die hohe Vorbelastung
die Zumutbarkeit weit überschritten. Gingen Gutachter, HLUG und RP davon aus,
dass die fehlerhafte Berechnung Niemandem auffallen würde?
Nach einer Akteneinsicht wurde für den Verein Gesundes
Gelstertal Witzenhausen e.V. offensichtlich, welch ein Entgegenkommen vom
Regierungspräsidium gegenüber der SCA erfolgt ist. Vom Planungsbüro und
Gutachtern der Antragstellerin SCA vorgeschlagene Änderungen in der Genehmigung
wurden selbstverständlich berücksichtigt.
Pressemitteilung GGW e.V. vom 25.09.2008 |