Wird ausländischer Müll
im Gelstertal verbrannt?
Ein mit
Müll beladener ausländischer LKW steuerte am Samstagmittag, den 8.11.08, die
Einfahrt der Fa. SCA Packaging Containerboard Witzenhausen an. Auf deren Gelände
befindet sich die neue Müllverbrennungsanlage, die von dem Investor Fa. B+T
Energie GmbH gebaut wurde. Wird nun doch ausländischer Müll im
Gelsteral verbrannt???
Die Anlieferungspapiere bieten nur eine begrenzte Kontrollmöglichkeit
zwecks Einhaltung der Schadstoffgehalte im Müll. Der Verein Gesundes Gelstertal
Witzenhausen e.V. äußert Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte
der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), da in der Genehmigung der Müllverbrennungsanlage,
für den nun beginnenden Probebetrieb, keine
Einzelmessungen der Schwermetalle und der Dioxine / Furane vorgesehen
sind. Über einen von der Antragstellerin SCA gewünschten und vom Regierungspräsidium
genehmigten Zeitraum von 8 Monaten Probebetrieb werden lediglich kontinuierliche
Messungen von Gesamtstaub und anderen Stoffen vorgenommen. Eine Überschreitung
einzelner Schwermetalle bzw. von Dioxinen anhand des Messergebnisses vom
Gesamtstaub ausschließen zu wollen, ist schlicht weg unmöglich.
Ein Grenzwert in der 17. BImSchV wurde für Gesamtstaub
festgesetzt, da könnte man meinen, dass darin der gesamte Staub eingeschlossen
ist. Dem ist allerdings nicht so. Beim Gesamtstaub werden lediglich die
Staubpartikel ab einer Größe von 10 Mikrometer erfasst. Alle kleineren
Staubpartikel werden nicht erfasst. Aber gerade die Feinststaubpartikel sind in
der Lage beim Menschen in Herz und Gehirn einzudringen und dort gesundheitliche
Schäden zu verursachen. Die Feinststaubpartikel haben im Verhältnis zu ihrem
Gewicht sehr große Oberflächen, auf denen sich Schwermetalle und Dioxine
ablagern. Es wäre daher dringend notwendig von Anbeginn des Probebetriebes die
Einzelmessungen durch zu führen. Warum geschieht dies nicht in Witzenhausen?
Der Verein Gesundes Gelstertal forderte die Genehmigungsbehörde,
das Dezernat Immissionsschutz im Regierungspräsidium Kassel, auf die
Einzelmessungen anzuordnen. Die von dem zuständigen Beamten Herrn Weber
erhaltene Antwort, dass eine Überwachung der hier festgelegten
Emissionsgrenzwerte ausscheide, da die notwendigen Rahmenbedingungen, für die
erforderlichen diskontinuierlichen Messungen im Rahmen des Probebetriebes, nicht
gegeben sind, ist für den Verein Gesundes Gelstertal nicht nachvollziehbar. Bei
der Müllverbrennungsanlage in Korbach waren die notwendigen Rahmenbedingungen
offensichtlich gegeben, denn in der ebenfalls vom Regierungspräsidium Kassel
erteilten Genehmigung wurden die im 2-monatigen Rhythmus geforderten
Einzelmessungen mit Aufnahme des Probebetriebes vorgeschrieben. Es bleibt die
Frage: wie viel Spielraum hat der einzelne Landesbeamte bei der Erteilung einer
Genehmigung?
Pressemitteilung Gesundes Gelstertal Witzenhausen e. V. vom
15.11.2008 |