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Wird ausländischer Müll im Gelstertal verbrannt?

 Ein mit Müll beladener ausländischer LKW steuerte am Samstagmittag, den 8.11.08, die Einfahrt der Fa. SCA Packaging Containerboard Witzenhausen an. Auf deren Gelände befindet sich die neue Müllverbrennungsanlage, die von dem Investor Fa. B+T Energie GmbH gebaut wurde. Wird nun doch ausländischer Müll im Gelsteral verbrannt??? 

Die Anlieferungspapiere bieten nur eine begrenzte Kontrollmöglichkeit zwecks Einhaltung der Schadstoffgehalte im Müll. Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. äußert Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), da in der Genehmigung der Müllverbrennungsanlage, für den nun beginnenden Probebetrieb, keine  Einzelmessungen der Schwermetalle und der Dioxine / Furane vorgesehen sind. Über einen von der Antragstellerin SCA gewünschten und vom Regierungspräsidium genehmigten Zeitraum von 8 Monaten Probebetrieb werden lediglich kontinuierliche Messungen von Gesamtstaub und anderen Stoffen vorgenommen. Eine Überschreitung einzelner Schwermetalle bzw. von Dioxinen anhand des Messergebnisses vom Gesamtstaub ausschließen zu wollen, ist schlicht weg unmöglich. 

Ein Grenzwert in der 17. BImSchV wurde für Gesamtstaub festgesetzt, da könnte man meinen, dass darin der gesamte Staub eingeschlossen ist. Dem ist allerdings nicht so. Beim Gesamtstaub werden lediglich die Staubpartikel ab einer Größe von 10 Mikrometer erfasst. Alle kleineren Staubpartikel werden nicht erfasst. Aber gerade die Feinststaubpartikel sind in der Lage beim Menschen in Herz und Gehirn einzudringen und dort gesundheitliche Schäden zu verursachen. Die Feinststaubpartikel haben im Verhältnis zu ihrem Gewicht sehr große Oberflächen, auf denen sich Schwermetalle und Dioxine ablagern. Es wäre daher dringend notwendig von Anbeginn des Probebetriebes die Einzelmessungen durch zu führen. Warum geschieht dies nicht in Witzenhausen? 

Der Verein Gesundes Gelstertal forderte die Genehmigungsbehörde, das Dezernat Immissionsschutz im Regierungspräsidium Kassel, auf die Einzelmessungen anzuordnen. Die von dem zuständigen Beamten Herrn Weber erhaltene Antwort, dass eine Überwachung der hier festgelegten Emissionsgrenzwerte ausscheide, da die notwendigen Rahmenbedingungen, für die erforderlichen diskontinuierlichen Messungen im Rahmen des Probebetriebes, nicht gegeben sind, ist für den Verein Gesundes Gelstertal nicht nachvollziehbar. Bei der Müllverbrennungsanlage in Korbach waren die notwendigen Rahmenbedingungen offensichtlich gegeben, denn in der ebenfalls vom Regierungspräsidium Kassel erteilten Genehmigung wurden die im 2-monatigen Rhythmus geforderten Einzelmessungen mit Aufnahme des Probebetriebes vorgeschrieben. Es bleibt die Frage: wie viel Spielraum hat der einzelne Landesbeamte bei der Erteilung einer Genehmigung? 

Pressemitteilung Gesundes Gelstertal Witzenhausen e. V. vom 15.11.2008