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Witzenhäuser Bürger durch Müllverbrennung beeinträchtigt

Die Müllverbrennungsanlage im Gelstertal wird seit geraumer Zeit immer wieder hochgefahren, um nach unterschiedlich langen Zeiträumen wieder heruntergefahren zu werden. Das Anfahren setzt große Mengen Schadstoffe frei, vor allem wenn die Verbrennungsanlage nicht mit der Stützfeuerung auf 850 Grad Celsius vorgeheizt wurde. Der Verein Gesundes Gelstertal vermutet, dass aus Kostengründen bereits vor Erreichen der 850 Grad Celsius Müll aufgegeben wird. Die Folge ist eine Beeinträchtigung der Bürger durch eine Abgasfahne, deren Zusammensetzung unbekannt ist.

Wie der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen bereits berichtete, wurde die Verbrennung von Abfällen begonnen, obwohl dies dem RP noch nicht angezeigt war. Witzenhäuser Bürger beobachteten jetzt den Abtransport von Aschen im offenen Container-LKW  vom SCA-Gelände. Die bei der Abfallverbrennung anfallenden Aschen aus Kessel und Multizyklon wurden in der Genehmigung als besonders überwachungsbedürftig eingestuft. Solche Aschen werden zum Beispiel in Bergwerken als Versatz eingelagert. Der Verein Gesundes Gelstertal fragt sich, wo diese Aschen hin verbracht wurden. Ein Anruf am 27.11.08 bei der Oberen Abfallbehörde des RP-Kassel ergab, dass diesem bisher keine Anzeige zum Abfallverbrennungsbetrieb vorliegt. Der zuständige Beamte sah also keine Notwendigkeit, Nachweise über eine Entsorgung anzufordern. Gemäß Genehmigung zu dem Vorhaben Müllheizkraftwerk der FA. SCA Packaging Containerboard Witzenhausen muss der Probebetrieb dem RP eine Woche vorher angezeigt werden. Dieser beginnt mit der erstmaligen Zündung.

Auf die telefonische Anfrage am 25.11.08 durch die Vorsitzende des Vereins Gesundes Gelstertal bei der Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, ob die Anzeige zum Verbrennungsbetrieb vorliegt, machte Herr Augustin, Beamter in der Abteilung, die Äußerung: „auf den Dreizeiler (gemeint ist die Anzeige) kommt es nicht an“. Diese Äußerung zeigt welch laxe Haltung man innerhalb einer Überwachungsbehörde gegenüber der Genehmigungsinhaberin Fa. SCA einnimmt. Wen wundert es, dass die Einhaltung der Genehmigung mehr als locker gesehen wird. Auch gegenüber dem Generalunternehmen Austrian Energy and Environment hätte SCA als Genehmigungsinhaberin auf deren Einhaltung bestehen müssen.

Die weitere Äußerung von Herrn Augustin, Fa. SCA und B+T Energie GmbH werden keine gesetzeswidrigen Handlungen begehen, zeigt die Gutgläubigkeit gegenüber der Industrie. Leider wurde der Verein Gesundes Gelstertal eines Anderen belehrt. Beim Bau der Verbrennungsanlage ergaben sich Änderungen. Nach dem Gesetz ist dieses eigentlich vor Umsetzung der Genehmigungsbehörde (RP) anzuzeigen. Im Gelstertal wurde das geänderte Vorhaben zu Ende gebaut und anschließend dem RP angezeigt. Konsequenzen daraus ergaben sich für Fa. SCA nicht. Bei der Abfallverbrennungsanlage der Fa. Conti in Korbach wurde die Bauherrin MVV vom RP-Kassel zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verpflichtet, weil die geänderte Baumaßnahme vor der Anzeige begonnen wurde. Wie kann es sein, dass beim RP-Kassel mit zweierlei Maß gemessen wird. Ist der Grund, dass die Verbrennungsanlage im Gelstertal, unter der Entscheidungshoheit von Regierungspräsident Lutz Klein, genehmigt durch seinen persönlichen Berater Herrn Weber von der Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, von allen politischen Gremien nicht nur befürwortet, sondern sogar gewollt wurde?

Pressemitteilung Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. vom 28.11.2008