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Witzenhäuser Bürger
durch Müllverbrennung beeinträchtigt
Die Müllverbrennungsanlage im Gelstertal wird seit
geraumer Zeit immer wieder hochgefahren, um nach unterschiedlich langen Zeiträumen
wieder heruntergefahren zu werden. Das Anfahren setzt große Mengen Schadstoffe
frei, vor allem wenn die Verbrennungsanlage nicht mit der Stützfeuerung auf 850
Grad Celsius vorgeheizt wurde. Der Verein Gesundes Gelstertal vermutet, dass aus
Kostengründen bereits vor Erreichen der 850 Grad Celsius Müll aufgegeben wird.
Die Folge ist eine Beeinträchtigung der Bürger durch eine Abgasfahne, deren
Zusammensetzung unbekannt ist.
Wie der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen bereits
berichtete, wurde die Verbrennung von Abfällen begonnen, obwohl dies dem RP
noch nicht angezeigt war. Witzenhäuser Bürger beobachteten jetzt den
Abtransport von Aschen im offenen Container-LKW vom SCA-Gelände. Die bei der Abfallverbrennung anfallenden
Aschen aus Kessel und Multizyklon wurden in der Genehmigung als besonders überwachungsbedürftig
eingestuft. Solche Aschen werden zum Beispiel in Bergwerken als Versatz
eingelagert. Der Verein Gesundes Gelstertal fragt sich, wo diese Aschen hin
verbracht wurden. Ein Anruf am 27.11.08 bei der Oberen Abfallbehörde des
RP-Kassel ergab, dass diesem bisher keine Anzeige zum Abfallverbrennungsbetrieb
vorliegt. Der zuständige Beamte sah also keine Notwendigkeit, Nachweise über
eine Entsorgung anzufordern. Gemäß Genehmigung zu dem Vorhaben Müllheizkraftwerk
der FA. SCA Packaging Containerboard Witzenhausen muss der Probebetrieb dem RP
eine Woche vorher angezeigt werden. Dieser beginnt mit der erstmaligen Zündung.
Auf die telefonische Anfrage am 25.11.08 durch die
Vorsitzende des Vereins Gesundes Gelstertal bei der Abteilung Umwelt- und
Arbeitsschutz, ob die Anzeige zum Verbrennungsbetrieb vorliegt, machte Herr
Augustin, Beamter in der Abteilung, die Äußerung: „auf den Dreizeiler
(gemeint ist die Anzeige) kommt es nicht an“. Diese Äußerung zeigt
welch laxe Haltung man innerhalb einer Überwachungsbehörde gegenüber der
Genehmigungsinhaberin Fa. SCA einnimmt. Wen wundert es, dass die Einhaltung der
Genehmigung mehr als locker gesehen wird. Auch gegenüber dem Generalunternehmen
Austrian Energy and Environment hätte SCA als Genehmigungsinhaberin auf deren
Einhaltung bestehen müssen.
Die weitere Äußerung von Herrn Augustin, Fa. SCA und B+T
Energie GmbH werden keine gesetzeswidrigen Handlungen begehen, zeigt die Gutgläubigkeit
gegenüber der Industrie. Leider wurde der Verein Gesundes Gelstertal eines
Anderen belehrt. Beim Bau der Verbrennungsanlage ergaben sich Änderungen. Nach
dem Gesetz ist dieses eigentlich vor Umsetzung der Genehmigungsbehörde
(RP) anzuzeigen. Im Gelstertal wurde das geänderte Vorhaben zu Ende gebaut und anschließend
dem RP angezeigt. Konsequenzen daraus ergaben sich für Fa. SCA nicht. Bei der
Abfallverbrennungsanlage der Fa. Conti in Korbach wurde die Bauherrin MVV vom
RP-Kassel zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verpflichtet, weil die geänderte
Baumaßnahme vor der Anzeige begonnen wurde. Wie kann es sein, dass beim
RP-Kassel mit zweierlei Maß gemessen wird. Ist der Grund, dass die
Verbrennungsanlage im Gelstertal, unter der Entscheidungshoheit von Regierungspräsident
Lutz Klein, genehmigt durch seinen persönlichen Berater Herrn Weber von der
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, von allen politischen Gremien nicht nur befürwortet,
sondern sogar gewollt wurde?
Pressemitteilung Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. vom 28.11.2008 |