Genehmigung zur Müllverbrennung
nur ein unverbindliches Papier
Wird es schon zur Gewohnheit,
die Genehmigung der Müllverbrennungsanlage in Witzenhausen nicht einzuhalten?
Obwohl an Sonn- und Feiertagen eine Müllanlieferung
nicht erlaubt ist, wurde am Karfreitag 2009 Müll in den Bunker entladen. Einer
Anforderung der Anlieferungspapiere durch den Verein Gesundes Gelstertal
Witzenhausen e.V. kam das Regierungspräsidium Kassel nicht nach. Nachdem Fa.
B+T Umwelt GmbH in Buseck dem RP auf Anfrage mitgeteilt hatte, dass am
Karfreitag Ersatzbrennstoffe angenommen wurden, hielt dieses es nicht mehr für
erforderlich die Anlieferpapiere anzufordern. Dem RP dürfte wohl klar sein,
dass Ersatzbrennstoff ein Sammelbegriff ist und dieser Nichts darüber aussagt,
welch ein Abfall mit welcher Abfallschlüsselnummer in Witzenhausen angenommen
wurde. Eine derartige Vertrauensseeligkeit einer Überwachungsbehörde, gegenüber
der zu überwachenden Firma, stellt für den Verein Gesundes Gelstertal eine
Befangenheit dar. Eine Antwort des Dezernates für Immissionsschutz zum nicht
genehmigungskonformen Betrieb der Verbrennungsanlage liegt dem Verein noch nicht
vor.
Gemäß
17.Bundesimmissionsschutzverordnung §7 müssen bei den Aschen die
physikalischen und chemischen Eigenschaften und deren Verunreinigungen durch
geeignete Analysen ermittelt werden, um den Entsorgungsweg zu bestimmen. Diese
Anforderung scheint Fa. SCA als Betreiberin nicht erfüllt zu haben. Anders kann
sich der Verein die lange Wartezeit auf ein Analysenprotokoll nicht erklären.
Trotzdem werden die verschiedenen Aschen bereits seit Monaten an bestimmte Orte
verbracht. Die Bettasche wird auf eine Bauschutthalde auf dem Burgberg in
Witzenhausen abgekippt. Aschen aus Kessel und Multizyklon werden auf die Deponie
des Werra-Meißner-Kreises „Am Breitenberg“ gebracht. Auf
Nachfrage erhielt der Verein von der Oberen Abfallbehörde die Auskunft,
dass eine Ablagerung auf der Deponie „Am Breitenberg“ nicht möglich sei, da
diese bereits geschlossen sei. Wie ist es möglich, dass der Zweckverband
„Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis“ diese Aschen annimmt, obwohl laut RP
dafür keine Erlaubnis vorliegt?
Gemäß Genehmigung hat im
Brennstoffbunker ein Unterdruck zu herrschen, um das Austreten von Gerüchen
beim Entladevorgang zu unterbinden. Um dieses zu erreichen, sind die Bunkertore
nach dem Entladevorgang immer wieder zu schließen. Der Verein fragt sich, wie
ein Unterdruck aufrechterhalten werden kann, wenn ein Anlieferungstor permanent
teilweise geöffnet ist.
Das Mess- und Überwachungsprogramm
wird bei der MVA in Witzenhausen von der Fa. Müller-BBM durchgeführt. Diese
Firma hat bereits im Genehmigungsverfahren die Ausbreitungsrechnung, die von den
Klägern beanstandet wurde, erstellt. Da das RP als immissionsschutzrechtliche
Überwachungsbehörde bei der Lage der Messstellen etc. zu beteiligen ist, ist
davon auszugehen, dass die Messpunkte im Hauptabgasstrom liegen.
Pressemitteilung Verein Gesundes Gelstertal
Witzenhausen e. V. vom 15.05.2009
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