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Genehmigung zur Müllverbrennung nur ein unverbindliches Papier

Wird es schon zur Gewohnheit, die Genehmigung der Müllverbrennungsanlage in Witzenhausen nicht einzuhalten?

 Obwohl an Sonn- und Feiertagen eine Müllanlieferung nicht erlaubt ist, wurde am Karfreitag 2009 Müll in den Bunker entladen. Einer Anforderung der Anlieferungspapiere durch den Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. kam das Regierungspräsidium Kassel nicht nach. Nachdem Fa. B+T Umwelt GmbH in Buseck dem RP auf Anfrage mitgeteilt hatte, dass am Karfreitag Ersatzbrennstoffe angenommen wurden, hielt dieses es nicht mehr für erforderlich die Anlieferpapiere anzufordern. Dem RP dürfte wohl klar sein, dass Ersatzbrennstoff ein Sammelbegriff ist und dieser Nichts darüber aussagt, welch ein Abfall mit welcher Abfallschlüsselnummer in Witzenhausen angenommen wurde. Eine derartige Vertrauensseeligkeit einer Überwachungsbehörde, gegenüber der zu überwachenden Firma, stellt für den Verein Gesundes Gelstertal eine Befangenheit dar. Eine Antwort des Dezernates für Immissionsschutz zum nicht genehmigungskonformen Betrieb der Verbrennungsanlage liegt dem Verein noch nicht vor.

 Gemäß 17.Bundesimmissionsschutzverordnung §7 müssen bei den Aschen die physikalischen und chemischen Eigenschaften und deren Verunreinigungen durch geeignete Analysen ermittelt werden, um den Entsorgungsweg zu bestimmen. Diese Anforderung scheint Fa. SCA als Betreiberin nicht erfüllt zu haben. Anders kann sich der Verein die lange Wartezeit auf ein Analysenprotokoll nicht erklären. Trotzdem werden die verschiedenen Aschen bereits seit Monaten an bestimmte Orte verbracht. Die Bettasche wird auf eine Bauschutthalde auf dem Burgberg in Witzenhausen abgekippt. Aschen aus Kessel und Multizyklon werden auf die Deponie des Werra-Meißner-Kreises „Am Breitenberg“ gebracht. Auf  Nachfrage erhielt der Verein von der Oberen Abfallbehörde die Auskunft, dass eine Ablagerung auf der Deponie „Am Breitenberg“ nicht möglich sei, da diese bereits geschlossen sei. Wie ist es möglich, dass der Zweckverband „Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis“ diese Aschen annimmt, obwohl laut RP dafür keine Erlaubnis vorliegt?

 Gemäß Genehmigung hat im Brennstoffbunker ein Unterdruck zu herrschen, um das Austreten von Gerüchen beim Entladevorgang zu unterbinden. Um dieses zu erreichen, sind die Bunkertore nach dem Entladevorgang immer wieder zu schließen. Der Verein fragt sich, wie ein Unterdruck aufrechterhalten werden kann, wenn ein Anlieferungstor permanent teilweise geöffnet ist.

 Das Mess- und Überwachungsprogramm wird bei der MVA in Witzenhausen von der Fa. Müller-BBM durchgeführt. Diese Firma hat bereits im Genehmigungsverfahren die Ausbreitungsrechnung, die von den Klägern beanstandet wurde, erstellt. Da das RP als immissionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde bei der Lage der Messstellen etc. zu beteiligen ist, ist davon auszugehen, dass die Messpunkte im Hauptabgasstrom liegen.

 Pressemitteilung Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e. V. vom 15.05.2009