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Firma SCA nicht mehr Betreiberin der Müllverbrennung

 Seit Juni 2009 steht im Gelstertal, nahe der Nordhessischen Kirschenstadt Witzenhausen, kein Ersatzbrennstoff-Kraftwerk, wie ursprünglich geplant, sondern eine Verbrennungsanlage zur Beseitigung und Verwertung von Abfällen. Der Hauptzweck ist nicht die Energiegewinnung, sondern die Abfallentsorgung.

Wäre das Genehmigungsverfahren für eine Abfallverbrennungsanlage geführt worden, hätte von dem in der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgeschriebenen Sauerstoffgehalt von 11% im Abgas nicht abgewichen werden dürfen. Der Abgasvolumenstrom wäre um 25% höher gewesen, dadurch wäre es in der Ausbreitungsrechnung bei mehreren Schwermetallen zur Überschreitung der Irrelevanzgrenze gekommen, die eine Ermittlung der Vorbelastung erforderlich gemacht hätte. Hat der 2.Senat des Hessischen Verwaltungsgerichthof nicht mit solchen Winkelzügen gerechnet, als er die Klagen abwies?

 Firma B+T Energie GmbH, Eigentümerin der Müllverbrennungsanlage, ist nun auch Betreiberin der Müllverbrennungsanlage und des in Zukunft nur noch mit Heizöl betriebenen alten Heizkraftwerkes der Fa. SCA. Fa. SCA Packaging Containerboard Witzenhausen GmbH nimmt nur noch auf Grundlage interner Verträge die operative Betriebsführung wahr.

Ein wesentlicher Grund für den Betreiberwechsel ist sicherlich der in einigen Jahren anstehende Kauf von Emissionszertifikaten für den Ausstoß des Treibhausgases Kohlendioxid (CO2). Dieser Kauf wäre für Fa. SCA erforderlich geworden, da EBS-Kraftwerke spezifisch deutlich höhere Emissionen aufweisen als Gaskraftwerke. Abfallverbrennungsanlagen sind vom Emissionshandel befreit.

Ein weiterer Grund für den stattgefundenen Betreiberwechsel ist vermutlich das laufende Genehmigungsverfahren von SCA zur Erhöhung auf die doppelte Papierproduktionsmenge. Bisher wurden das Gaskraftwerk und die Abfallverbrennung als Nebenanlage der SCA-Papierfabrik geführt. Dies ändert sich durch den Betreiberwechsel. Die Abfallverbrennung und das alte Kraftwerk werden eigenständige Anlagen, darum müssen die Auswirkungen nicht in die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVP) einbezogen werden. Die Auswirkungen, des für die Biogasverbrennung errichteten Blockheizkraftwerkes, Betreiber B+T Biopower GmbH werden ebenfalls nicht einbezogen, obwohl neben den Verbrennungsabgasen auch FCKW freigesetzt wird.

Die öffentliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligte einen außergewöhnlich niedrigen Zins für das 126 Millionen Projekt. Da die Wärme- und Stromabnahme nun nicht mehr sicher ist, fragt sich der Verein, ob hier nicht zu großzügig Steuergelder ausgegeben wurden.

Aufgrund einer Akteneinsicht erhielt der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. Kenntnis über Einzelheiten der einzelnen Vorgänge. Fa. SCA ließ zum Ende des 8-monatigen Probebetriebes, den 11.5.2009, entsprechende Messungen und Kalibrierungen, zur Inbetriebnahme durchführen. Die 17. BImSchV schreibt vor, dass die Öffentlichkeit von dem Ergebnis zu unterrichten ist. Dies ist bis heute nicht geschehen.

 Beim Genehmigungsverfahren  zur Änderung der Baulichkeiten an der Abfallverbrennungsanlage (Ende 2007) bemerkte der Verein Unstimmigkeiten bezüglich der Einhaltung der Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan. Eine Anfrage an das Kreisbauamt Eschwege und die Stadt Witzenhausen blieben unbeantwortet. Die Antragstellerin Fa. SCA hat, um die zulässige Bauhöhe einzuhalten, in den Änderungsunterlagen die Gebäude 20cm tiefer gebaut, als in den ursprünglichen Unterlagen angegeben. Zum Zeitpunkt der beantragten Änderung waren die Gebäude aber bereits errichtet. Verantwortlich für eine ordnungsgemäße, den öffentlich- rechtlichen Vorschriften entsprechende Ausführung des Bauvorhabens ist das Kreisbauamt Eschwege.

 Was hat Architekt Wilhelm veranlasst, die Berechnung der Baumasse im Genehmigungsverfahren der ursprünglichen EBS-Anlage mit einer falschen Grundstücksgröße auszuführen? War der Grund die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Betriebsleiter Herrn Goetze und Architekt Herrn Wilhelm? Obwohl der Verein gegen die falsche Berechnung Widerspruch einlegte, erteilte das Regierungspräsidium die Genehmigung. Die sofortige Vollziehbarkeit wurde vom RP allerdings erst erteilt, als der geänderte B-Plan mit einer Höhenfestsetzung, anstatt der ehemals zulässigen 2-geschossigen Bauweise, rechtskräftig wurde. Fehlerhaft ist für den Verein die neue Aufstellung zur Baumassenzahlberechnung, da sie nicht alle Gebäudeteile der Abfallverbrennungsanlage beinhaltet.

 Es wäre anzunehmen, dass der Stadt Witzenhausen wenigstens eine Steuereinnahme aus der Abfallverbrennung zu Gute kommt. Aber ist das so? Bürgermeisterin Fischer klagt weiterhin über sinkende Steuereinnahmen, eine diesbezügliche Anfrage des Vereins hat sie noch nicht beantwortet. Die Stadtwerke Witzenhausen, die bisher Gewinne erwirtschaftet haben, verloren mit Fa. SCA einen großen Stromabnehmer. Fa. B+T Energie speist jetzt den Stromüberschuss aus der Abfallverbrennung in das Netz ein, welcher von den Stadtwerken aufgekauft werden muss.

 Für den internationalen Konzern SCA (Svenska Cellulosa Aktiebolaget), der im Öko-Aktien-Index vertreten ist, ist diese Vorgehensweise des Werkes Witzenhausen, die nur auf Profit ausgerichtet ist, ein Makel.

 Für den Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. ist deutlich, dass beginnend im Mai 2003 mit der Veröffentlichung einer Trockenstabilatverbrennung in der örtlichen Presse, dem Genehmigungs- und B-Plan Änderungsverfahren mit den entsprechenden Klageverfahren, dem Betrieb der Abfallverbrennung und dem nun anstehenden Genehmigungsverfahren zur Produktionserhöhung ein politisch beschlossenes Projekt auf Kosten von Menschen und Umwelt durchgesetzt wird.

Pressemitteilung Gesundes Gelstertal Witzenhausen e. V. vom 10.10.2009