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Müllverbrennungsanlage seit Mai 2009 im Regelbetrieb und noch immer keine Messergebnisse veröffentlicht

 Im Mai 2009 teilte Fa. SCA Packaging Containerboard Witzenhausen GmbH dem Regierungspräsidium Kassel/Bad Hersfeld den Regelbetrieb der Abfallverbrennungsanlage auf ihrem Betriebsgelände mit. Bis heute gab es keine Veröffentlichung der gemessenen Abgaswerte und weiterer erforderlicher Angaben. Gemäß §18 der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung hat der Betreiber nach erstmaliger Kalibrierung der Messeinrichtungen und erstmaliger Einzelmessung die Öffentlichkeit, in der von der zuständigen Behörde festgelegten Weise, über die Messungen von Emissionen und die Verbrennungsbedingungen zu unterrichten. Fa. SCA gab die Messungen in Auftrag, sah sich aber bisher nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit zu unterrichten. Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. fragt sich, warum Fa. SCA nicht dem Gesetz entspricht und warum das RP seinen Überwachungspflichten nicht nachkommt.

 Unverständlich für den Verein ist weiterhin, wie es möglich ist, dass Fa. SCA im Juni 2009 rückwirkend zum März 2009 dem RP einen Betreiberwechsel bekannt gab. Fa. B+T Energie GmbH, Investor der Verbrennungsanlage, ist seitdem neuer Betreiber. Auch diese Firma hat bisher die Öffentlichkeit nicht informiert. Mit dem Betreiberwechsel wurde eine Veränderung des als Nebeneinrichtung der Papierfabrik genehmigten Ersatzbrennstoffkraftwerkes vorgenommen. Durch die Möglichkeit, die Verbrennungsanlage als Nebeneinrichtung zu behandeln, wurde im Genehmigungsverfahren die Immissionsprognose mit einem von der 17. BImSchV abweichenden Bezugssauerstoff gerechnet, durch welchen niedrigere Immissionen prognostiziert und damit eine Vorbelastungsmessung umgangen wurde. Jetzt handelt es sich nicht mehr um ein Kraftwerk als Nebeneinrichtung, dessen Hauptzweck die Erzeugung von Dampf und Strom ist, sondern um eine Abfallverbrennungsanlage, deren Hauptzweck die Verbrennung von Abfällen ist. Diese Anlagen unterliegen nach dem Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) nicht dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Es müssen also keine Zertifikate für Kohlendioxidemissionen erworben werden.

Unregelmäßigkeiten kamen auch bei dem Umbau der Papiermaschine 1998 vor. Erst 2 Jahre später wurde dieser Umbau durch Fa. SCA dem RP angezeigt. Die Behörde ordnete kein Genehmigungsverfahren an, obwohl eine 40%ige Produktionserhöhung ermöglicht wurde und Fa. SCA für die Papierfabrik keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besaß.

Zu seiner Information hat der Verein Gesundes Gelstertal, am 08.12.2009, den Emissionsbericht 2008 der Fa. SCA beim RP angefordert. Das RP vertröstete den Verein damit, nach abgeschlossener behördlicher Überprüfung voraussichtlich im ersten Quartal 2010 die freigegebene Version zu übersenden. Sollen dem Verein Daten aus dem Emissionsbericht 2008 vorenthalten werden, die für das Genehmigungsverfahren der Fa. SCA zur Produktionserhöhung, laut Genehmigungsunterlagen von 1100 t/d auf 1800 t/d, von Wichtigkeit sein könnten? Der Erörterungstermin für das Verfahren ist für den 16.02.2010 vorgesehen.

Aufgrund der nicht abreißenden Vorkommnisse vermisst der Verein eine pflichtgemäß neutrale Bearbeitung der Genehmigungsverfahren und die Überwachung der erteilten Genehmigungen durch das Regierungspräsidium Kassel/Bad Hersfeld.

Pressemitteilung Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e. V. - 26.01.2010