Müllverbrennungsanlage
seit Mai 2009 im Regelbetrieb und noch immer keine Messergebnisse veröffentlicht
Im Mai
2009 teilte Fa. SCA Packaging Containerboard Witzenhausen GmbH dem Regierungspräsidium
Kassel/Bad Hersfeld den Regelbetrieb der Abfallverbrennungsanlage auf ihrem
Betriebsgelände mit. Bis heute gab es keine Veröffentlichung der gemessenen
Abgaswerte und weiterer erforderlicher Angaben. Gemäß §18 der 17.
Bundesimmissionsschutzverordnung hat der Betreiber nach erstmaliger Kalibrierung
der Messeinrichtungen und erstmaliger Einzelmessung die Öffentlichkeit, in der
von der zuständigen Behörde festgelegten Weise, über die Messungen von
Emissionen und die Verbrennungsbedingungen zu unterrichten. Fa. SCA gab die
Messungen in Auftrag, sah sich aber bisher nicht verpflichtet, die Öffentlichkeit
zu unterrichten. Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. fragt sich,
warum Fa. SCA nicht dem Gesetz entspricht und warum das RP seinen Überwachungspflichten
nicht nachkommt.
Unverständlich für den Verein ist weiterhin, wie es
möglich ist, dass Fa. SCA im Juni 2009 rückwirkend zum März 2009 dem
RP einen Betreiberwechsel bekannt gab. Fa. B+T Energie GmbH, Investor der
Verbrennungsanlage, ist seitdem neuer Betreiber. Auch diese Firma hat bisher die
Öffentlichkeit nicht informiert. Mit dem Betreiberwechsel wurde eine Veränderung
des als Nebeneinrichtung der Papierfabrik genehmigten
Ersatzbrennstoffkraftwerkes vorgenommen. Durch die Möglichkeit, die
Verbrennungsanlage als Nebeneinrichtung zu behandeln, wurde im
Genehmigungsverfahren die Immissionsprognose mit einem von der 17. BImSchV
abweichenden Bezugssauerstoff gerechnet, durch welchen niedrigere Immissionen
prognostiziert und damit eine Vorbelastungsmessung umgangen wurde. Jetzt handelt
es sich nicht mehr um ein Kraftwerk als Nebeneinrichtung, dessen Hauptzweck die
Erzeugung von Dampf und Strom ist, sondern um eine Abfallverbrennungsanlage,
deren Hauptzweck die Verbrennung von Abfällen ist. Diese Anlagen unterliegen
nach dem Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) nicht dem Anwendungsbereich
dieses Gesetzes. Es müssen also keine Zertifikate für Kohlendioxidemissionen
erworben werden.
Unregelmäßigkeiten kamen auch
bei dem Umbau der Papiermaschine 1998 vor. Erst 2 Jahre später wurde dieser
Umbau durch Fa. SCA dem RP angezeigt. Die Behörde ordnete kein
Genehmigungsverfahren an, obwohl eine 40%ige Produktionserhöhung ermöglicht
wurde und Fa. SCA für die Papierfabrik keine immissionsschutzrechtliche
Genehmigung besaß.
Zu seiner Information hat der
Verein Gesundes Gelstertal, am 08.12.2009, den Emissionsbericht 2008 der Fa. SCA
beim RP angefordert. Das RP vertröstete den Verein damit, nach abgeschlossener
behördlicher Überprüfung voraussichtlich im ersten Quartal 2010 die
freigegebene Version zu übersenden. Sollen dem Verein Daten aus dem
Emissionsbericht 2008 vorenthalten werden, die für das Genehmigungsverfahren
der Fa. SCA zur Produktionserhöhung, laut Genehmigungsunterlagen von 1100 t/d
auf 1800 t/d, von Wichtigkeit sein könnten? Der Erörterungstermin für das
Verfahren ist für den 16.02.2010 vorgesehen.
Aufgrund der nicht abreißenden
Vorkommnisse vermisst der Verein eine pflichtgemäß neutrale Bearbeitung der
Genehmigungsverfahren und die Überwachung der erteilten Genehmigungen durch das
Regierungspräsidium Kassel/Bad Hersfeld.
Pressemitteilung Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e. V. - 26.01.2010 |