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440.000 t Trockenstabilat auf Halde?

Eine Genehmigung für das Müllheizkraftwerk der Fa. SCA soll demnächst vom RP-Kassel erteilt werden. Es gelte die Genehmigung justizfest zu machen, damit eventuelle Klagen abgewehrt werden können.

Der Bau des MHKW wird eine Bauzeit von 24 bis 27 Monaten in Anspruch nehmen. Damit bleibt ein Zeitraum von ca. 2 Jahren, in welchem der Müll bzw. das Trockenstabilat der 4 nordhessischen Landkreise, der Stadt Trier  und 5 umliegenden Landkreisen und Stadt und Land Osnabrück zwischengelagert werden muss. Die Menge beläuft sich auf 440.000 t  Trockenstabilat für 2 Jahre. Es bleibt außerdem die Frage, wo die 75.000 t  Spuckstoffe pro Jahr aus den Papierfabriken entsorgt werden. Die Möglichkeit sie in den Zementwerken zu verfeuern kostet erhebliche Zuzahlungen für die Papierwerke. Die brisanteste Frage bleibt offen: wohin mit dem gelagerten Müll bzw. Trockenstabilat, wenn die genehmigte Zwischenlagerung von 3 Jahren abgelaufen ist?

Denn die Verbrennungsanlage bei SCA wird dahingehend durch den RP-Kassel begrenzt, dass nur der Energiebedarf der Papierfabrik durch Müllverbrennung abgedeckt werden darf. Es besteht also keine Möglichkeit, über den beantragten Bedarf hinweg, Lagerkapazitäten von Trockenstabilat und Spuckstoffen abzubauen. Die benötigte Menge Brennstoffe fällt jedes Jahr neu an.

Die von Fa. Herhof angeführten Verbrennungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die SVZ Schwarze Pumpe, welche bisher das Trockenstabilat aus Dresden zu Methanol verarbeitet hat, ist insolvent. Zementwerke Rüdersdorf (Brandenburg) nehmen zur Zeit noch einen großen Teil aus den Trockenstabilatanlagen Aßlar und Rennerod auf. Anlässlich der Baukrise ist auch dort keine gesicherte Abnahme vorhanden. Andere Zementwerke und Kohlekraftwerke haben kein Interesse an einer Trockenstabilatverbrennung. Wohin also mit den Lagerbeständen? Sollte SCA den Standort Witzenhausen aufgeben ist es möglich, dass ein neuer Betreiber auf Antrag eine Änderung der Anlage, mit Erhöhung der Durchsatzmenge, genehmigt bekommt. Dies ist umso wahrscheinlicher je niedriger der Schadstoffausstoß ist. Das neue Genehmigungsverfahren bedarf nicht der öffentlichen Beteiligung.

Pressemitteilung vom 01.02.2005