440.000 t Trockenstabilat auf Halde?
Eine Genehmigung für das Müllheizkraftwerk der Fa. SCA
soll demnächst vom RP-Kassel erteilt werden. Es gelte die Genehmigung
justizfest zu machen, damit eventuelle Klagen abgewehrt werden können.
Der Bau des MHKW wird eine
Bauzeit von 24 bis 27 Monaten in Anspruch nehmen. Damit bleibt ein Zeitraum von
ca. 2 Jahren, in welchem der Müll bzw. das Trockenstabilat der 4 nordhessischen
Landkreise, der Stadt Trier und 5
umliegenden Landkreisen und Stadt und Land Osnabrück zwischengelagert werden
muss. Die Menge beläuft sich auf 440.000 t
Trockenstabilat für 2 Jahre. Es bleibt außerdem die Frage, wo die
75.000 t Spuckstoffe pro Jahr aus
den Papierfabriken entsorgt werden. Die Möglichkeit sie in den Zementwerken zu
verfeuern kostet erhebliche Zuzahlungen für die Papierwerke. Die brisanteste
Frage bleibt offen: wohin mit dem gelagerten Müll bzw. Trockenstabilat, wenn
die genehmigte Zwischenlagerung von 3 Jahren abgelaufen ist?
Denn die Verbrennungsanlage bei
SCA wird dahingehend durch den RP-Kassel begrenzt, dass nur der Energiebedarf
der Papierfabrik durch Müllverbrennung abgedeckt werden darf. Es besteht also
keine Möglichkeit, über den beantragten Bedarf hinweg, Lagerkapazitäten von
Trockenstabilat und Spuckstoffen abzubauen. Die benötigte Menge Brennstoffe fällt
jedes Jahr neu an.
Die von Fa. Herhof angeführten
Verbrennungsmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die SVZ Schwarze Pumpe, welche
bisher das Trockenstabilat aus Dresden zu Methanol verarbeitet hat, ist
insolvent. Zementwerke Rüdersdorf (Brandenburg) nehmen zur Zeit noch einen großen
Teil aus den Trockenstabilatanlagen Aßlar und Rennerod auf. Anlässlich der
Baukrise ist auch dort keine gesicherte Abnahme vorhanden. Andere Zementwerke
und Kohlekraftwerke haben kein Interesse an einer Trockenstabilatverbrennung.
Wohin also mit den Lagerbeständen? Sollte SCA den Standort Witzenhausen
aufgeben ist es möglich, dass ein neuer Betreiber auf Antrag eine Änderung der
Anlage, mit Erhöhung der Durchsatzmenge, genehmigt bekommt. Dies ist umso
wahrscheinlicher je niedriger der Schadstoffausstoß ist. Das neue
Genehmigungsverfahren bedarf nicht der öffentlichen Beteiligung.
Pressemitteilung vom 01.02.2005
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