Stadtparlament Witzenhausen gibt Heft aus der Hand
Das von Firma SCA beauftragte Planungsbüro Jansen aus Köln hat die
Unterlagen zur Umwandlung des SCA-Betriebsgeländes von Gewerbegebiet in
Industriegebiet erstellt. Sie liegen zur vorzeitigen Bürgerbeteiligung im
Bauamt Witzenhausen, Am Eschenbornrasen, zur Einsichtnahme aus.
Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass aufgrund einer
Produktionserhöhung der Neubau des Heizkraftwerkes zwingend erforderlich ist.
Der Betriebsleiter Herr Goetze hat dieses auf Anfrage beim Erörterungstermin
abgestritten. Da die Energiegewinnung um 24 % höher als beim alten Kraftwerk
liegt, müsste solch umfangreiche Produktionserhöhung beim
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren miteinbezogen werden.
Auszug aus der 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11
Gelstertal im Bereich B 451:
Es wird festgesetzt, dass innerhalb des
Industriegebietes ausschließlich Nutzungen, Betriebe und Anlagen allgemein zulässig
sind, die in anderen Baugebieten unzulässig wären. Diese Festsetzung weicht
von den Regeln des §9 BauNVO dadurch ab, dass nicht nur vorwiegend, sondern
ausschließlich Betriebe dort zulässig sein sollen, die in anderen Baugebieten
unzulässig sind. Der Gebietscharakter des Industriegebiets bleibt durch die
Festsetzung nicht nur gewahrt, sondern wird über die Vorgaben der
Baunutzungsverordnung hinausgehend betont.
Entscheidung über den Bebauungsplan von 1973:
„Um zu befürchtenden erheblichen Umweltbelastungen
vorzubeugen, wurde auf Antrag der SPD-Fraktion des Witzenhäuser
Stadtparlamentes im Juni 1973 in den Bebauungsplan für das Gelstertal
aufgenommen, dass in diesem landschaftlich reizvollen Tal nur Betriebe errichtet
werden dürfen, die für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen
zur Folge haben. Da dies sinngemäß den Bestimmungen für Gewerbegebiete, gemäß
§8 der BauNVO entspricht, wurde auf Antrag der CDU-Fraktion diese Bestimmung
rechtlich abgesichert und das Gebiet als Gewerbegebiet und nicht als
Industriegebiet ausgewiesen.“ (Quelle: Bebauungsplan).
Aus den Unterlagen ist außerdem
ersichtlich, dass bei 5% der als GI2 bezeichneten Fläche im B-Plan für
betriebstechnisch erforderliche Silos, Kühltürme, Schornsteine und
Dampferzeuger die festgesetzte maximale Höhe überschritten werden darf. Kühltürme
werden nur benötigt, wenn die erzeugte Energie nicht abgenommen wird. Hier
trifft SCA bereits bei der Planung Vorsorge, falls eines Tages der Standort
Witzenhausen aufgegeben wird.
Witzenhausens Politiker haben sich das Heft aus der Hand
nehmen lassen, als sie SCA die Planung für das I-Gebiet überließen. Dafür
haben ihnen die Bürger kein Mandat gegeben.
Im Dezember 2004 gab SCA bekannt, ein Luftgutachten
erstellen zu lassen. Außer einem Vorgespräch ist allerdings bis heute nichts
geschehen. Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. fragt sich, ob diese
Ankündigung benutzt wurde, um die Bürger beim Entscheid von der Aufhebung des
Stadtverordnetenbeschlusses Abstand nehmen zu lassen. Sollten den
Lippenbekenntnissen von SCA keine Taten folgen, ist die Stadt Witzenhausen
aufgefordert, selbst eine Vorbelastungsmessung in Auftrag zu geben.
Pressemitteilung GGW vom 07.04.2005
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