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Stadtparlament Witzenhausen gibt Heft aus der Hand

Das von Firma SCA beauftragte Planungsbüro Jansen aus Köln hat die Unterlagen zur Umwandlung des SCA-Betriebsgeländes von Gewerbegebiet in Industriegebiet erstellt. Sie liegen zur vorzeitigen Bürgerbeteiligung im Bauamt Witzenhausen, Am Eschenbornrasen, zur Einsichtnahme aus.

Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass aufgrund einer Produktionserhöhung der Neubau des Heizkraftwerkes zwingend erforderlich ist. Der Betriebsleiter Herr Goetze hat dieses auf Anfrage beim Erörterungstermin abgestritten. Da die Energiegewinnung um 24 % höher als beim alten Kraftwerk liegt, müsste solch umfangreiche Produktionserhöhung beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren miteinbezogen werden.

Auszug aus der 6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 Gelstertal im Bereich B 451:

Es wird festgesetzt, dass innerhalb des Industriegebietes ausschließlich Nutzungen, Betriebe und Anlagen allgemein zulässig sind, die in anderen Baugebieten unzulässig wären. Diese Festsetzung weicht von den Regeln des §9 BauNVO dadurch ab, dass nicht nur vorwiegend, sondern ausschließlich Betriebe dort zulässig sein sollen, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Der Gebietscharakter des Industriegebiets bleibt durch die Festsetzung nicht nur gewahrt, sondern wird über die Vorgaben der Baunutzungsverordnung hinausgehend betont.

Entscheidung über den Bebauungsplan von 1973:

„Um zu befürchtenden erheblichen Umweltbelastungen vorzubeugen, wurde auf Antrag der SPD-Fraktion des Witzenhäuser Stadtparlamentes im Juni 1973 in den Bebauungsplan für das Gelstertal aufgenommen, dass in diesem landschaftlich reizvollen Tal nur Betriebe errichtet werden dürfen, die für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen zur Folge haben. Da dies sinngemäß den Bestimmungen für Gewerbegebiete, gemäß §8 der BauNVO entspricht, wurde auf Antrag der CDU-Fraktion diese Bestimmung rechtlich abgesichert und das Gebiet als Gewerbegebiet und nicht als Industriegebiet ausgewiesen.“ (Quelle: Bebauungsplan).

Aus den Unterlagen ist außerdem ersichtlich, dass bei 5% der als GI2 bezeichneten Fläche im B-Plan für betriebstechnisch erforderliche Silos, Kühltürme, Schornsteine und Dampferzeuger die festgesetzte maximale Höhe überschritten werden darf. Kühltürme werden nur benötigt, wenn die erzeugte Energie nicht abgenommen wird. Hier trifft SCA bereits bei der Planung Vorsorge, falls eines Tages der Standort Witzenhausen aufgegeben wird.

Witzenhausens Politiker haben sich das Heft aus der Hand nehmen lassen, als sie SCA die Planung für das I-Gebiet überließen. Dafür haben ihnen die Bürger kein Mandat gegeben. 

Im Dezember 2004 gab SCA bekannt, ein Luftgutachten erstellen zu lassen. Außer einem Vorgespräch ist allerdings bis heute nichts geschehen. Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. fragt sich, ob diese Ankündigung benutzt wurde, um die Bürger beim Entscheid von der Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses Abstand nehmen zu lassen. Sollten den Lippenbekenntnissen von SCA keine Taten folgen, ist die Stadt Witzenhausen aufgefordert, selbst eine Vorbelastungsmessung in Auftrag zu geben.

Pressemitteilung GGW vom 07.04.2005