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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, 

 

zum letzten Mal haben Sie die Möglichkeit.....

.....ihre Bedenken und Einwände gegen die Umwandlung des Gewerbegebiets in ein Industriegebiet im Gelstertal an der B451 vorzubringen. 

Warum soll das bisherige Gewerbegebiet in ein Industriegebiet umgewandelt werden?

Die Fa. SCA beabsichtigt ihre Energie durch die Verbrennung von min. 300.000 t/J Abfällen zu gewinnen. Eine Abfallverbrennungsanlage dieser Dimension gehört nicht in ein Gewerbegebiet. Die oft angeführte Befreiung von 1975 besitzt für das neue Vorhaben keine Gültigkeit. Mit der Umwandlung soll ein potentielles Hindernis beim Bau der Verbrennungsanlage und zukünftigen Werkserweiterungen ausgeräumt werden.

Das Planungsbüro Jansen rückt allerdings als Grund für die Umwandlung die schon seit langem bestehende Lärmpegelüberschreitung in den Vordergrund. Eine Umwandlung hat zur Folge, dass die im Gebiet zulässige Lärmbelastung steigt (s. Stellungnahme). Die Belastung durch Schadstoffe, die vom gesamten Baugebiet ausgeht, wird weitgehend außen vor gelassen.

Wieso konnte sich SCA in einem Gewerbegebiet derart vergrößern?

Fa. SCA hat seine Produktion von 150.000 t/J auf 320.000 t/J erhöht. Anfang 2001 beantragte sie beim Regierungspräsidium Kassel eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung (d.h. eine Erhöhung der Energiegewinnung). Es wurde eine sofortige Umsetzung des Vorhabens gestattet und die Genehmigung im Januar 2002 erteilt. Im Jahr 2001 wurde der Bau eines großen Rollenlagers genehmigt. Es ist unstreitig, dass ein derart großer und Immissionen verursachender Betrieb wie die Fa. SCA nicht in ein Gewerbegebiet gehört; sie besitzt allerdings aufgrund der Genehmigung Bestandsschutz. In der Vergangenheit wurde mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet und der Fakt, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt und in den 70iger Jahren zusätzlich Festlegungen zum Schutz der Wohnbebauung getroffen wurden, wurde ganz übersehen. Mit der Umwandlung in ein Industriegebiet soll der Zustand quasi nachträglich legalisiert werden. Zudem verliert die Stadt Witzenhausen fast jegliche Einflussnahmemöglichkeit bei zukünftigen Erweiterungsverfahren. Auch letztere werden durch die Umwandlung in ein Industriegebiet möglich gemacht. Wir meinen, dass angesichts der ohnehin bedenklichen Luftqualität im Talkessel Witzenhausen irgendwann Schluss sein muss, mit immer weiteren zusätzlichen Belastungen. 

Was ändert sich für die Witzenhäuser Bürger mit der Umwandlung in ein Industriegebiet? 

Die Immissionsprognose, die ein Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung ist, wurde zum wiederholten Male vom Verein Gesundes Gelstertal angefochten.

Der Verein ließ diese von einem unabhängigen Meteorologen gründlich überprüfen. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die besondere örtliche Situation von Witzenhausen mit seiner extremen Tallage und dem hohen Anteil an Inversionswetterlagen in der Immissionsprognose in keiner Weise ausreichend abgebildet wird. Beispielsweise könnten beim Stickstoffdioxid im Falle von Inversionswetterlagen alleine durch die Zusatzbelastung der Abfallverbrennungsanlage binnen einiger Stunden Konzentrationen erreicht werden, die dem zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Jahresgrenzwert entsprechen. Vor diesem Hintergrund können negative Umwelteinwirkungen bei der Bevölkerung – im Gegensatz zur Ansicht des Regierungspräsidiums – nicht ausgeschlossen werden. Durch die Umwandlung in ein Industriegebiet wird diese Situation gefestigt und legalisiert. Zudem wird der Weg für zusätzliche Belastungen durch Betriebserweiterungen frei gemacht.

 Wo können Sie sich informieren?

Die Unterlagen zur Bebauungsplanänderung liegen für jeden Bürger zur Einsicht vom 19.09. - 21.10.2005 im Bauamt Witzenhausen, Am Eschenbornrasen zu den Dienststunden aus.

Für Fragen steht Ihnen der Verein Gesundes Gelstertal auf dem Wochenmarkt am 30.09., 07.10. und 14.10. 2005 von 9.30 bis 12.30 Uhr zur Verfügung.  

Was können die Witzenhäuser Bürger tun?

Bringen Sie Ihre Sorgen und Bedenken, die Sie durch die Umwandlung befürchten, in Form einer Stellungnahme  mit Hilfe des beigefügten Blatts zum Ausdruck. Ergänzen Sie die vorgegebenen Punkte mit Ihren persönlichen Bedenken.

Fordern Sie von den Stadtverordneten eine Vorbelastungsmessung ein. Diese kann auch noch zum jetzigen Zeitpunkt von der Stadtverordnetenversammlung veranlasst werden. Denn nur eine Vorbelastungsmessung schafft Klarheit über die schon jetzt bestehende Schadstoffbelastung im Gelstertal und in Witzenhausen. 

 

Bitte geben Sie Ihre Stellungnahme spätestens bis zum 21.10.2005 bei der Stadt Witzenhausen ab. Verspätet abgegebene Stellungnahmen müssen nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Vereins Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. durch eine Spende

 Konto-Nr. 8823880 VR-Bank Werra-Meißner eG  BLZ 522 603 85

 

Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V.

c/o Barbara Schröter, Bilsteinstraße 5

37216 Witzenhausen

www.gesundes-gelstertal.de