Liebe
Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
zum
letzten Mal haben Sie die Möglichkeit.....
.....ihre
Bedenken und Einwände gegen die Umwandlung des Gewerbegebiets in ein
Industriegebiet im Gelstertal an der B451 vorzubringen.
Warum
soll das bisherige Gewerbegebiet in ein Industriegebiet umgewandelt werden?
Die
Fa. SCA
beabsichtigt ihre Energie durch die Verbrennung von min. 300.000 t/J Abfällen
zu gewinnen. Eine Abfallverbrennungsanlage dieser Dimension gehört nicht in ein
Gewerbegebiet. Die oft angeführte Befreiung von 1975 besitzt für das neue
Vorhaben keine Gültigkeit. Mit der Umwandlung soll ein potentielles Hindernis
beim Bau der Verbrennungsanlage und zukünftigen Werkserweiterungen ausgeräumt
werden.
Das
Planungsbüro Jansen rückt allerdings als Grund für die Umwandlung die schon
seit langem bestehende Lärmpegelüberschreitung in den Vordergrund. Eine
Umwandlung hat zur Folge, dass die im Gebiet zulässige Lärmbelastung steigt
(s. Stellungnahme). Die Belastung durch Schadstoffe, die vom gesamten Baugebiet
ausgeht, wird weitgehend außen vor gelassen.
Wieso konnte sich SCA in einem Gewerbegebiet derart vergrößern?
Fa. SCA hat seine
Produktion von 150.000 t/J auf 320.000 t/J erhöht. Anfang 2001 beantragte sie
beim Regierungspräsidium Kassel eine Erhöhung der Feuerungswärmeleistung
(d.h. eine Erhöhung der Energiegewinnung). Es wurde eine sofortige Umsetzung
des Vorhabens gestattet und die Genehmigung im Januar 2002 erteilt. Im Jahr 2001
wurde der Bau eines großen Rollenlagers genehmigt. Es ist unstreitig, dass ein
derart großer und Immissionen verursachender Betrieb wie die Fa. SCA nicht in
ein Gewerbegebiet gehört; sie besitzt allerdings aufgrund der Genehmigung
Bestandsschutz. In der Vergangenheit wurde mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet
und der Fakt, dass es sich um ein Gewerbegebiet handelt und in den 70iger Jahren
zusätzlich Festlegungen zum Schutz der Wohnbebauung getroffen wurden, wurde
ganz übersehen. Mit der Umwandlung in ein Industriegebiet soll der Zustand
quasi nachträglich legalisiert werden. Zudem verliert die Stadt Witzenhausen
fast jegliche Einflussnahmemöglichkeit bei zukünftigen Erweiterungsverfahren.
Auch letztere werden durch die Umwandlung in ein Industriegebiet möglich
gemacht. Wir meinen, dass angesichts der ohnehin bedenklichen Luftqualität im
Talkessel Witzenhausen irgendwann Schluss sein muss, mit immer weiteren zusätzlichen
Belastungen.
Was ändert sich für die Witzenhäuser Bürger mit der
Umwandlung in ein Industriegebiet?
Die
Immissionsprognose, die ein Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung ist, wurde
zum wiederholten Male vom Verein Gesundes Gelstertal angefochten.
Der Verein ließ diese
von einem unabhängigen Meteorologen gründlich überprüfen. Der Gutachter
kommt zu dem Ergebnis, dass die besondere örtliche Situation von Witzenhausen
mit seiner extremen Tallage und dem hohen Anteil an Inversionswetterlagen in der
Immissionsprognose in keiner Weise ausreichend abgebildet wird. Beispielsweise könnten
beim Stickstoffdioxid im Falle von Inversionswetterlagen alleine durch die
Zusatzbelastung der Abfallverbrennungsanlage binnen einiger Stunden
Konzentrationen erreicht werden, die dem zum Schutz der menschlichen Gesundheit
festgelegten Jahresgrenzwert entsprechen. Vor diesem Hintergrund können
negative Umwelteinwirkungen bei der Bevölkerung – im Gegensatz zur Ansicht
des Regierungspräsidiums – nicht ausgeschlossen werden. Durch die Umwandlung
in ein Industriegebiet wird diese Situation gefestigt und legalisiert. Zudem
wird der Weg für zusätzliche Belastungen durch Betriebserweiterungen frei
gemacht.
Wo können Sie sich informieren?
Die Unterlagen zur
Bebauungsplanänderung liegen für jeden Bürger zur Einsicht vom 19.09. -
21.10.2005 im Bauamt Witzenhausen, Am Eschenbornrasen zu den Dienststunden aus.
Für Fragen steht Ihnen
der Verein Gesundes Gelstertal auf dem Wochenmarkt am 30.09., 07.10. und 14.10.
2005 von 9.30 bis 12.30 Uhr zur Verfügung.
Was können die Witzenhäuser Bürger tun?
Bringen Sie Ihre Sorgen
und Bedenken, die Sie durch die Umwandlung befürchten, in Form einer
Stellungnahme mit Hilfe des beigefügten
Blatts zum Ausdruck. Ergänzen Sie die vorgegebenen Punkte mit Ihren persönlichen
Bedenken.
Fordern
Sie von den Stadtverordneten eine Vorbelastungsmessung ein. Diese kann auch noch
zum jetzigen Zeitpunkt von der Stadtverordnetenversammlung veranlasst werden.
Denn nur eine Vorbelastungsmessung schafft Klarheit über die schon jetzt
bestehende Schadstoffbelastung im Gelstertal und in Witzenhausen.
Bitte
geben Sie Ihre Stellungnahme spätestens bis zum 21.10.2005 bei der Stadt
Witzenhausen ab. Verspätet abgegebene Stellungnahmen müssen nicht mehr berücksichtigt
werden.
Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V.
c/o
Barbara Schröter, Bilsteinstraße 5
37216
Witzenhausen
www.gesundes-gelstertal.de |