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 „Gegen städtebaulichen Vertrag verstoßen“

 Der Bau des 46m hohen Treppenturmes und des Schaltanlagengebäudes der Abfallverbrennungsanlage auf dem SCA-Gelände wurde bis zum 14. April, auch während der Nacht, unter voller Ausleuchtung der gesamten Baustelle ausgeführt. Seit 1.April verstößt diese gegen den, zwischen SCA und der Stadt Witzenhausen, abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag, der zur Bedingung bei der Bebauungsplanänderung gemacht wurde. In ihm wurde zum Schutz der Fledermauspopulation im direkt angrenzendem FFH-Gebiet festgeschrieben, dass vom 1.April bis 15.Oktober die Baustelle während der Dunkelheit unbeleuchtet bleiben muß. Wieder einmal zeigt sich, dass SCA es nicht so genau mit der Einhaltung von Verträgen nimmt. (16.04.2007)

 

(Baustelle am 6.4.2007)

(Baustelle am 13.4.2007)

(Baustelle am 13.4.2007)