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„Gegen städtebaulichen
Vertrag verstoßen“
Der Bau des 46m hohen Treppenturmes und des
Schaltanlagengebäudes der Abfallverbrennungsanlage auf dem SCA-Gelände wurde
bis zum 14. April, auch während der Nacht, unter voller Ausleuchtung der
gesamten Baustelle ausgeführt. Seit 1.April verstößt diese gegen den,
zwischen SCA und der Stadt Witzenhausen, abgeschlossenen städtebaulichen
Vertrag, der zur Bedingung bei der Bebauungsplanänderung gemacht wurde. In ihm
wurde zum Schutz der Fledermauspopulation im direkt angrenzendem FFH-Gebiet
festgeschrieben, dass vom 1.April bis 15.Oktober die Baustelle während der
Dunkelheit unbeleuchtet bleiben muß. Wieder einmal zeigt sich, dass SCA es
nicht so genau mit der Einhaltung von Verträgen nimmt. (16.04.2007)
(Baustelle am 6.4.2007)
(Baustelle am 13.4.2007)
(Baustelle am 13.4.2007)
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