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SCA kam, sah und siegte?

War es die Größe des Konzerns, die die Genehmigungsbehörden vergessen ließ, dass alle Unternehmen gleichermaßen Gesetze und Vorschriften einhalten müssen?

Kaum hatte SCA die Papierfabrik von Papierwerke Waldhof-Aschaffenburg (PWA) übernommen, wurden Brenner zur Verbrennung der Bioklärgase eingebaut. Dies wurde vom Regierungspräsidium (RP) genehmigt . Für den Umbau der Papiermaschine 1998 hätte das RP im Vorfeld prüfen müssen, ob durch die Änderung Bewohner des Umfelds durch Lärm, belästigende und gesundheitsschädliche Stoffe beeinträchtigt werden. Erst zwei Jahre nach dem Umbau wurde die um 50 % höhere Schmutzwassereinleitung in die Werra angemeldet. Aufgrund eines Gespräches zwischen RP und SCA ging dann nachträglich im Januar 2001 ein Änderungsantrag gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beim RP ein.

Im Jahr 1976 hatte eine notwendige Befreiung zur Genehmigung des Heizkraftwerkes für großen Wirbel gesorgt. Diese Befreiung gilt lediglich für das damals beantragte Heizkraftwerk über 83,3 MW und ein Halbzellstoffwerk, das niemals gebaut wurde. Die seit 1986 unter das Immissionsschutzgesetz fallende Papierfabrik war nicht befreit und besaß nur Bestandsschutz mit der Höhe der Papierproduktion von 1986. Da das RP das Maß der Befreiung kannte, hätte es im Januar 2001 eine B-Plan-Änderung mit den erforderlichen Auflagen fordern müssen. Dies erfolgte nicht. SCA hatte für die zusätzliche Produktion bis zur B-Plan-Änderung im Dezember 2005 keine Genehmigung. Ging das RP einfach darüber hinweg, weil bereits das Vorhaben „Müllverbrennung“ in Vorbereitung war? Noch im Januar 2001 erfolgte von SCA ein Antrag auf Erhöhung der FWL (Feuerungswärmeleistung) um 30 % beim RP. Diesem wurde stattgegeben, obwohl die Befreiung nur für ein HKW mit 83,3 MW gilt. Der Gipfel der Dreistigkeit aber war der Antrag von SCA auf Errichtung einer Abfallverbrennungsanlage mit 124 MW in einem Gewerbegebiet. SCA wusste sehr wohl, dass auch dieses nicht legitim war; dies lässt sich einem von ihr erstellten Infoblatt vor dem Bürgerentscheid entnehmen.

Um sich lückenlose Klarheit zu verschaffen, forderte der Verein im November 2006 die entsprechenden Vorgänge beim RP an. Da bis heute, mit einer zwischenzeitlich erteilten Erinnerung, vom RP keine Unterlagen eingegangen sind, fragen wir uns was verheimlicht werden soll. Nach Umweltinformationsgesetz (UIG) steht dem Verein die Information innerhalb von zwei Monaten zu. Der von der Immissionsschutzabteilung angeführte Zeitmangel kann nicht ausschlaggebend für die Verzögerung sein, da zwei Beamte einen Tag lang einem Erörterungstermin beiwohnten für dessen Genehmigungsverfahren sie nicht zuständig waren.