Pressemitteilung vom 30.10.2007
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Klagen zur
Bebauungsplanänderung im Gelstertal Witzenhausen abgewiesen. Eine Revision
wurde nicht zugelassen.
Da die Kläger der Auffassung sind, daß die angeführten
Klagebegründungen nicht ausreichend gewürdigt wurden, wurde jetzt eine
Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig
eingereicht. Entscheidender Punkt in der Begründung ist die nicht ausreichende
Beachtung der Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Werra-Wehretal. Durch
Akteneinsicht wurde bekannt, daß SCA sich bereit erklärte alles zu tun, um
eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zu vermeiden. Der
Bundesverwaltungsgerichtshof wird nun über die Zulassung der Revision
entscheiden müssen.
Ungeachtet dieser Situation geht der Bau an der Müllverbrennungsanlage
weiter. Dort entstehen nicht wie von SCA vor dem Genehmigungsverfahren
und dem Bürgerentscheid angekündigt Arbeitsplätze für einheimische
Unternehmen, während der Bauphase, in größerem Umfang. Wie durch den Brand
auf der Baustelle bekannt wurde sind polnische Arbeiter in großer Anzahl dort
beschäftigt. Für sie wurden eigens auf dem Gelände der SCA „Im Kleinen
Feld“ Unterkünfte eingerichtet.
Wegen der Verlegung von elektrischen Einspeiseleitungen zum
Umspannwerk in Witzenhausen ist der Radweg zur Zeit nicht durchgängig
befahrbar. In das Umspannwerk soll durch die Müllverbrennung erzeugter und von
SCA nicht benötigter Strom eingespeist werden. Dies obwohl SCA den Bau des
Kraftwerkes damit begründete, daß sie ausschließlich die gesamte erzeugte
Energie selbst benötigen.
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