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Pressemitteilung vom 30.10.2007

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Klagen zur Bebauungsplanänderung im Gelstertal Witzenhausen abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Da die Kläger der Auffassung sind, daß die angeführten Klagebegründungen nicht ausreichend gewürdigt wurden, wurde jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig eingereicht. Entscheidender Punkt in der Begründung ist die nicht ausreichende Beachtung der Beeinträchtigung des FFH-Gebietes Werra-Wehretal. Durch Akteneinsicht wurde bekannt, daß SCA sich bereit erklärte alles zu tun, um eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zu vermeiden. Der Bundesverwaltungsgerichtshof wird nun über die Zulassung der Revision entscheiden müssen.

Ungeachtet dieser Situation geht der Bau an der Müllverbrennungsanlage weiter. Dort entstehen nicht wie von SCA vor dem Genehmigungsverfahren und dem Bürgerentscheid angekündigt Arbeitsplätze für einheimische Unternehmen, während der Bauphase, in größerem Umfang. Wie durch den Brand auf der Baustelle bekannt wurde sind polnische Arbeiter in großer Anzahl dort beschäftigt. Für sie wurden eigens auf dem Gelände der SCA „Im Kleinen Feld“ Unterkünfte eingerichtet.

Wegen der Verlegung von elektrischen Einspeiseleitungen zum Umspannwerk in Witzenhausen ist der Radweg zur Zeit nicht durchgängig befahrbar. In das Umspannwerk soll durch die Müllverbrennung erzeugter und von SCA nicht benötigter Strom eingespeist werden. Dies obwohl SCA den Bau des Kraftwerkes damit begründete, daß sie ausschließlich die gesamte erzeugte Energie selbst benötigen.