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Die Müllverbrennung im Gelstertal rückt immer näher

Nach dem Kenntnisstand des Vereins Gesundes Gelstertal Witzenhausen geht der Bau des Müllheizkraftwerkes planmäßig voran. Demnach wird wohl im Juli 2008 die Verbrennung von aufbereitetem Müll, so genanntem Ersatzbrennstoff, beginnen. Erste Mülltransporte können bereits jetzt eintreffen. Da eine Anlieferung werktags bis 22 Uhr möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die LKWs auch zu Zeiten von Witzenhäuser Festen durch die Stadt rollen. Während der Probebetriebsphase – genehmigt sind 8 Monate – ist ein Parallelbetrieb von altem und neuem Kraftwerk zugelassen, so dass Abgase aus beiden Schornsteinen kommen.  

Nachdem die Baukörper des Müllheizkraftwerkes fasst fertig gestellt waren, stellte Fa. SCA im November 2007 beim Regierungspräsidium Kassel einen Änderungsantrag über geplante Änderungen im Heizkraftwerk Witzenhausen. Sie beantragte das Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung durchzuführen, da nach ihrer Meinung „die durch die Änderung hervorgerufenen nachteiligen Auswirkungen offensichtlich nicht erheblich sind“. Unter anderem sind die mit bis zu 44,5m geplanten bereits sehr hohen Gebäude Brennstoffbunker, Kesselhaus und Rauchgasreinigung um weitere 3m erhöht worden. Das alte Kraftwerk hatte lediglich eine Höhe von 23m. Das Maschinenhaus rückte um 3,80m näher an die Gebäude der Papierfabrik heran und der vorgesehene Regenwassertank wird nicht errichtet, sodass das gesamte Niederschlagswasser in die Gelster geleitet wird. Jetzt sind es bauliche Veränderungen über die kein Bürger unterrichtet wird, beim nächsten Änderungsantrag ist es vielleicht die Brennstoffzusammensetzung, die Abgasmenge o. ä.

Das von der Investorin B+T Energie GmbH gewählte Finanzierungsmodell erfordert die Möglichkeit einer Vollverstromung für den Fall, dass SCA keinen Dampf benötigt. Aus diesem Grund wurde eine Vergrößerung der sehr lauten Luftkondensatoren auf dem Maschinenhaus vorgesehen. Der Schallgutachter hat bei den Luftkondensatoren und bei der Turbine noch Bewertungen zum Schallschutz durchzuführen.  

Erst durch die nachträgliche Änderung der ehemals im Bebauungsplan zugelassenen zweigeschossigen Bauweise in eine Höhenfestsetzung konnten die Erweiterungen in den Baumassen verwirklicht werden, ohne die im Bebauungsplan festgesetzte Baumassenzahl zu überschreiten.

Pressemitteilung vom 27.05.2008