Die
Müllverbrennung im Gelstertal rückt immer näher
Nach dem Kenntnisstand des Vereins Gesundes Gelstertal
Witzenhausen geht der Bau des Müllheizkraftwerkes planmäßig voran. Demnach
wird wohl im Juli 2008 die Verbrennung von aufbereitetem Müll, so genanntem
Ersatzbrennstoff, beginnen. Erste Mülltransporte können bereits jetzt
eintreffen. Da eine Anlieferung werktags bis 22 Uhr möglich ist, ist nicht
auszuschließen, dass die LKWs auch zu Zeiten von Witzenhäuser Festen durch die
Stadt rollen. Während der Probebetriebsphase – genehmigt sind 8 Monate –
ist ein Parallelbetrieb von altem und neuem Kraftwerk zugelassen, so dass Abgase
aus beiden Schornsteinen kommen.
Nachdem die Baukörper des Müllheizkraftwerkes fasst
fertig gestellt waren, stellte Fa. SCA im November 2007 beim Regierungspräsidium
Kassel einen Änderungsantrag über geplante Änderungen im Heizkraftwerk
Witzenhausen. Sie beantragte das Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung
durchzuführen, da nach ihrer Meinung „die durch die Änderung hervorgerufenen
nachteiligen Auswirkungen offensichtlich nicht erheblich sind“. Unter anderem
sind die mit bis zu 44,5m geplanten bereits sehr hohen Gebäude
Brennstoffbunker, Kesselhaus und Rauchgasreinigung um weitere 3m erhöht worden.
Das alte Kraftwerk hatte lediglich eine Höhe von 23m. Das Maschinenhaus rückte
um 3,80m näher an die Gebäude der Papierfabrik heran und der vorgesehene
Regenwassertank wird nicht errichtet, sodass das gesamte Niederschlagswasser in
die Gelster geleitet wird. Jetzt sind es bauliche Veränderungen über die kein
Bürger unterrichtet wird, beim nächsten Änderungsantrag ist es vielleicht die
Brennstoffzusammensetzung, die Abgasmenge o. ä.
Das von der Investorin B+T Energie GmbH gewählte
Finanzierungsmodell erfordert die Möglichkeit einer Vollverstromung für den
Fall, dass SCA keinen Dampf benötigt. Aus diesem Grund wurde eine Vergrößerung
der sehr lauten Luftkondensatoren auf dem Maschinenhaus vorgesehen. Der
Schallgutachter hat bei den Luftkondensatoren und bei der Turbine noch
Bewertungen zum Schallschutz durchzuführen.
Erst
durch die nachträgliche Änderung der ehemals im Bebauungsplan zugelassenen
zweigeschossigen Bauweise in eine Höhenfestsetzung konnten die Erweiterungen in
den Baumassen verwirklicht werden, ohne die im Bebauungsplan festgesetzte
Baumassenzahl zu überschreiten.
Pressemitteilung vom 27.05.2008 |