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Richtigstellung zum
HNA-Artikel vom 16.8.08 „Für Futter ist gesorgt“ Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. erweitert seine in der Pressemitteilung vom 3.7.08 gemachten Aussagen dahingehend, dass die Stadt Witzenhausen eine Ausnahme erteilt hat, die für technische Aufbauten oberhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Höhen nötig wurde. Die immer wieder zum Vergleich herangezogene Abfallverbrennungsanlage TEV-Neumünster wurde unter Einsatz höherer Betriebskosten technisch so ausgelegt, dass sie die von der BI-Neumünster geforderten und zwischen dem Rat der Stadt Neumünster und den Stadtwerken vereinbarten, sehr niedrigen Grenzwerte einhalten kann. Beim Lesen des Artikels entsteht sehr schnell der Eindruck, dass in der Anlage in Witzenhausen ebenfalls bei bestimmten Schadstoffen die Betriebswerte um 90 Prozent gegenüber den gesetzlichen Grenzwerten absenkt werden. Derartiges war in Witzenhausen niemals geplant und wurde in Witzenhausen auch nicht realisiert. Fa. SCA als Betreiberin verpflichtet sich lediglich dazu die Grenzwerte der 17. BundesImmissionsSchutz-Verordnung einzuhalten. Wenn die Anlage in Neumünster mit der in Witzenhausen vergleichbar ist stellt sich erst recht die Frage warum es dann nicht möglich ist auch in Witzenhausen diese niedrigen Grenzwerte verpflichtend einzuhalten? Pressemitteilung GGW vom 25.08.08 |