Pressemitteilung
- Bau des Heizkraftwerkes im Gelstertal nicht zu verantworten
Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. vertreten
durch seinen Rechts- und Sachbeistand hat auch beim 2. Erörterungstermin zum
Genehmigungsverfahren bezüglich Heizkraftwerk der Firma SCA etliche Fehler ans
Licht gebracht. Die erneut vorgelegte Immissionsprognose ist wieder fehlerhaft.
Unter anderem wurden die Inversionswetterlagen im Gelstertal nicht berücksichtigt,
dadurch ergeben sich andere Schadstoffkonzentrationen. Diese sind nicht zu
vernachlässigen, da die Inversionswetterlagen an 170 Tagen im Jahr hier
auftreten.
Nach 22. BImSchV darf der Grenzwert für Staub PM10
(kleiner 10 Mikrometer) an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Dieser wurde laut Messungen am Bilstein in diesem Jahr bereits an 27 Tagen überschritten.
Dennoch ist laut Immissionsprognose
eine Zusatzbelastung durch den Betrieb des Heizkraftwerkes zu vernachlässigen.
Staubpartikel in der Größe PM0,1 (kleiner als 0,1 Mikrometer), bekannt als
ultrafeine Partikel, werden von keinem Filter zurückgehalten. Diese Partikel,
die tausendmal kleiner als die Dicke eines Haares sind, dringen in die Lungenbläschen
ein und können in die Blutbahn übertreten. Auf dem Blutweg gelangen sie bis
ins Herz und können dort ebenfalls Schäden verursachen. Da diese kleinsten
Partikel eine große Oberfläche haben, lagern sich viele Schadstoffe und Pollen
an, die zu Allergien usw. führen. Von Prof. H.-E. Wichmann, Epidemiologe am
GSF-Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt in München, wurde in der
Zeitschrift natur+kosmos Sept. 2004 erwähnt, dass zusätzliche
Grenzwerte nötig wären, da von den ultrafeinen Partikeln ein weit größeres
Gesundheitsrisiko ausgehe als von PM10-Partikeln.
Ein weiterer gravierender Fehler wurde vom Sachbeistand
Peter Gebhardt aufgedeckt. Beim Anfahren des Feuerungsbetriebes war nicht
vorgesehen, bereits beim Vorheizen des Kessels die Rauchgasreinigungsanlage in
Betrieb zu setzen. Dadurch kann beim Anfahren eine Gesamtjahresmenge der Anlage
an Dioxinen und Furanen freigesetzt werden.
Der Bau des Bunkers, der 7 m in die Erde getrieben wird, führt
zu einem erheblichen Eingriff in das Grundwasser. EU-rechtliche Vorgaben, wie
z.B. die Wasserrahmenrichtlinie werden hierbei nicht ausreichend berücksichtigt.
Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ist in
wesentlichen Bereichen unzureichend und kommt zu falschen Schlussfolgerungen.
Tatsächlich sind Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele z. B. der darin
lebenden Fledermausarten nicht auszuschließen.
Zusammenfassend ergibt sich für den Verein Gesundes
Gelstertal Witzenhausen e.V., dass der Bau des Heizkraftwerkes an diesem ungünstigen
Standort nicht zu verantworten ist. |