Home
Aktuelles
Abfallpolitik
Bebauungsplan
Genehmigungsverfahren
Gesundheit
Luftqualität
Verkehr
Veranstaltungen
Umweltinformation
Kontakt
Links

Pressemitteilung - Bau des Heizkraftwerkes im Gelstertal nicht zu verantworten 

Der Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V. vertreten durch seinen Rechts- und Sachbeistand hat auch beim 2. Erörterungstermin zum Genehmigungsverfahren bezüglich Heizkraftwerk der Firma SCA etliche Fehler ans Licht gebracht. Die erneut vorgelegte Immissionsprognose ist wieder fehlerhaft. Unter anderem wurden die Inversionswetterlagen im Gelstertal nicht berücksichtigt, dadurch ergeben sich andere Schadstoffkonzentrationen. Diese sind nicht zu vernachlässigen, da die Inversionswetterlagen an 170 Tagen im Jahr hier auftreten.

Nach 22. BImSchV darf der Grenzwert für Staub PM10 (kleiner 10 Mikrometer) an maximal 35 Tagen im Jahr überschritten werden. Dieser wurde laut Messungen am Bilstein in diesem Jahr bereits an 27 Tagen überschritten. Dennoch ist laut  Immissionsprognose eine Zusatzbelastung durch den Betrieb des Heizkraftwerkes zu vernachlässigen. Staubpartikel in der Größe PM0,1 (kleiner als 0,1 Mikrometer), bekannt als ultrafeine Partikel, werden von keinem Filter zurückgehalten. Diese Partikel, die tausendmal kleiner als die Dicke eines Haares sind, dringen in die Lungenbläschen ein und können in die Blutbahn übertreten. Auf dem Blutweg gelangen sie bis ins Herz und können dort ebenfalls Schäden verursachen. Da diese kleinsten Partikel eine große Oberfläche haben, lagern sich viele Schadstoffe und Pollen an, die zu Allergien usw. führen. Von Prof. H.-E. Wichmann, Epidemiologe am GSF-Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt in München, wurde in der Zeitschrift natur+kosmos Sept. 2004 erwähnt, dass zusätzliche Grenzwerte nötig wären, da von den ultrafeinen Partikeln ein weit größeres Gesundheitsrisiko ausgehe als von PM10-Partikeln.

Ein weiterer gravierender Fehler wurde vom Sachbeistand Peter Gebhardt aufgedeckt. Beim Anfahren des Feuerungsbetriebes war nicht vorgesehen, bereits beim Vorheizen des Kessels die Rauchgasreinigungsanlage in Betrieb zu setzen. Dadurch kann beim Anfahren eine Gesamtjahresmenge der Anlage an Dioxinen und Furanen freigesetzt werden.

Der Bau des Bunkers, der 7 m in die Erde getrieben wird, führt zu einem erheblichen Eingriff in das Grundwasser. EU-rechtliche Vorgaben, wie z.B. die Wasserrahmenrichtlinie werden hierbei nicht ausreichend berücksichtigt.

Die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsvorprüfung ist in wesentlichen Bereichen unzureichend und kommt zu falschen Schlussfolgerungen. Tatsächlich sind Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele z. B. der darin lebenden Fledermausarten nicht auszuschließen.

Zusammenfassend ergibt sich für den Verein Gesundes Gelstertal Witzenhausen e.V., dass der Bau des Heizkraftwerkes an diesem ungünstigen Standort nicht zu verantworten ist.